Beim Wiedereinfädeln haften beide Fahrer

Bei einem Zusammenstoß nach dem Vorbeilassen von Rettungsfahrzeugen können die Fahrer zu gleichen Teilen haften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mitte in Berlin hervor (Az.: 104 C 3211/14). Im verhandelten Fall kollidierten zwei Autos, nachdem ein Fahrer zwei Feuerwehrautos vorbeiließ und wieder auf seine Spur fuhr. Der Fahrer wollte seinen Schaden ersetzt bekommen und klagte.

Das war nur zum Teil erfolgreich. Denn das Gericht entschied, dass beide Fahrer zu gleichen Teilen den Schaden tragen mussten.

(tmn)
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