Campinggasanlage alle zwei Jahre prüfen

Alle zwei Jahre müssen Besitzer von Wohnmobilen und Caravans ihre Campinggasanlage checken lassen. Das gilt außerdem vor der ersten Inbetriebnahme, rät die Sachverständigenorganisation KÜS. Dazu eignet sich etwa eine Fachwerkstatt, die berechtigt ist, eine entsprechende Prüfbescheinigung auszustellen.

Diese ist auch für die Versicherung wichtig. Außerdem setzen viele Betreiber von Campingplätzen die Prüfung für Wohnmobile und Caravans voraus. Bei der Hauptuntersuchung bekommt der Halter eines Wohnmobils unter Umständen keine Prüfplakette, wenn der Nachweis fehlt. Denn das gilt als erheblicher Mangel bei solchen Modellen, die keine bauliche Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum haben.

(tmn)
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