Geborgte Mobilität Fünf Fallen beim Carsharing

Berlin · Es läuft und läuft und läuft - es gibt immer mehr Carsharing-Nutzer in Deutschland. Laut Bundesverband Carsharing (BCS) waren zum 1. Januar 2015 mehr als eine Million Fahrberechtigte registriert. Und alle sollten einige Regeln kennen, damit es bei der geborgten Mobilität keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Knöllchen müssen bezahlt werden

Knöllchen und Bußgelder werden vom Carsharing-Anbieter an den jeweiligen Nutzer weitergegeben. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr an. So berechnen die größten Anbieter des stationsunabhängigen Carsharings DriveNow und Car2Go beispielsweise zehn Euro bei Parkverstößen. Müssen die Anbieter das Auto umparken, kostet das 50 Euro. Bei Flinkster, dem stationsgebundenen Carsharer der Deutschen Bahn, kostet die Bearbeitung von Bußgeldern fünf Euro.

"Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Auto ordnungsgemäß abgestellt ist", sagt Michael Fischer von DriveNow. Allerdings gilt bei temporären Halteverboten laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drivenow und Car2Go eine 48-Stunden-Regel. Demnach ist der Nutzer aus der Verantwortung, wenn das Verbot erst 48 Stunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs in Kraft tritt.

Null-Promille-Grenze

Wer sich alkoholisiert ans Steuer eines DriveNow- oder Car2Go-Autos setzt und erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen, wie im eigenen Auto - Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Darüber hinaus gilt bei Car2Go und DriveNow eine Null-Promille-Grenze. "Die wird von uns durchgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen die AGB, und der Nutzer kann ausgeschlossen werden", sagt DriveNow-Mann Fischer. Neben dem Ausschluss aus den Carsharing-Programmen droht Alkohol-Sündern bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ausloggen nicht vergessen

Ausloggen ist Pflicht beim Free-Floating-Carsharing, sonst tickt die Uhr weiter, und es kann teuer werden. Immerhin können Nutzer in Einzelfällen auf Kulanz hoffen, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde. "Es lässt sich ja nicht immer aufklären, ob es ein technisches Problem gab", sagt Fischer. Allerdings sei das in der Praxis kaum noch der Fall. Er rät DriveNow-Kunden immer genau darauf zu achten, "ob die Lampe auf Grün springt".

Auch bei Car2Go sind technische Fehler selten. "Bei uns wird der Nutzer inzwischen 15 Sekunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs automatisch ausgeloggt", erklärt Andreas Leo von Car2Go. Zudem bekämen Kunden eine Nachricht, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde.

Privatgelände ist tabu

Laut den AGB der Carsharer müssen die Autos auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum und im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Privatgelände oder nicht frei zugängliche Parkhäuser erkennt das System nicht. Nutzer, die das Fahrzeug dort abstellen, müssen die Gebühr für das Umparken zahlen und bekommen eine Verwarnung. Wer wiederholt auf Privatgelände parkt, muss mit dem Ausschluss rechnen.

Andreas Leo von Car2Go beruhigt schusselige Carsharer: "Hier fragen wir im Zweifel: Wie ist das passiert? War das nur ein Versehen, weil nicht erkennbar war, dass das Auto dort nicht zugänglich ist?" Aber er sagt auch: "Wenn wir das Fahrzeug umparken müssen, dann ist das natürlich mit Kosten verbunden, die wir dem Nutzer in Rechnung stellen."

Fahrverbot für Freunde

Nur registrierte Kunden dürfen die Autos von Car2Go oder DriveNow fahren. "Es gilt nun mal die Halterhaftung, und deshalb müssen wir wissen, wer da fährt", sagt Andreas Leo. Michael Fischer präzisiert: "Wir können sonst nicht nachvollziehen, ob der Fahrer einen Führerschein hat. Wenn es zum Unfall kommt, geht die Haftung auf uns über."

Bei Flinkster, das sich als stationsgebundenes System eher für längere Fahrten anbietet, dürfen auch andere Fahrer die Autos steuern. "Das darf allerdings nur einem Führerscheininhaber erlaubt werden", sagt Mathias Tank von der DB Services GmbH, dem Betreiber von Flinkster. Außerdem muss der Fahrzeugmieter anwesend sein, der in jedem Fall die volle Verantwortung trägt.

(dpa)
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