Der Standstreifen ist beim Auffahren tabu

Reicht der Beschleunigungsstreifen beim Auffahren auf die Autobahn nicht aus, darf man nicht einfach auf dem Standstreifen weiterfahren. Das teilt der TÜV Rheinland mit. Notfalls müssen die Autofahrer am Ende der Spur anhalten und warten.

Denn das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Der TÜV rät generell beim Auffahren dazu, zügig Gas zu geben und sich mit Abstand zwischen die Fahrzeuge einzureihen. Auf der Beschleunigungsspur darf man schneller fahren als auf der rechten Spur.

(tmn)
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