Chevrolet, Saab und Co. Eine Marke verschwindet — was Käufer und Besitzer wissen sollten

Chevrolet zieht sich vom deutschen Markt zurück. Ende 2015 wird es die Marke bei uns nicht mehr geben. Was bedeutet das für Besitzer und Interessenten?

 Chevrolet zieht sich 2015 vom deutschen Markt zurück. Was bedeutet das für Besitzer von Modellen der Marke?

Chevrolet zieht sich 2015 vom deutschen Markt zurück. Was bedeutet das für Besitzer von Modellen der Marke?

Foto: dpa, Chevrolet

Wer unbedingt einen neuen Chevrolet kaufen möchte, sollte sich beeilen. Der US-Autokonzern General Motors (GM) stellt bis Ende 2015 den Vertrieb der Marke in Europa weitgehend ein. In Panik verfallen muss deswegen aber niemand. "Aus juristischer Sicht spricht nichts gegen den Kauf eines Autos einer verschwundenen Marke. Die Gesetze zum Käuferschutz gelten weiter, sodass der Kunde keine Nachteile befürchten muss", sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck.

Unabhängig vom Hersteller beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. "Der Anspruch der Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, also gegen den Händler und nicht gegen den Hersteller", sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale in NRW. Treten innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf Mängel an dem Fahrzeug auf, kann sich der Kunde also an das Autohaus wenden, bei dem er den Pkw erworben hat.

Anders sieht es bei der Garantie aus. Sie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung und gibt dem Kunden meist zusätzliche Rechte. Sie ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Vertrag müsse deshalb einzeln überprüft werden, rät Hollweck. Es kann durchaus passieren, dass die versprochene Garantieleistung nicht mehr erfüllt werden kann.

Entwarnung gibt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auch bei der Suche nach Ersatzteilen: "In der Automobilindustrie beträgt der Lebenszyklus von Serien- und Nachserienversorgung mehr als 15 Jahre. Solange Fahrzeuge generell weitergebaut werden und nur aus bestimmten Regionen des Weltmarktes verschwinden, ist auch die Ersatzteilversorgung gesichert."

In der Automobilgeschichte passiert es immer wieder, dass Marken verschwinden. Neben Chevrolet mussten zum Beispiel schon MG, Brilliance, Chrysler, Dodge, Daewoo, Daihatsu, Proton, Rover und Saab ihre Produktion oder ihren deutschen Vertrieb einstellen. "Meistens wird für die Automarken, deren Fahrzeugverkäufe eingestellt werden, ein Service-Netz aufrechterhalten, wie bei Rover, Saab oder Daihatsu", erklärt Köster. "Auch GM hat angekündigt, autorisierte Werkstätten für Chevrolet-Fahrzeuge am Markt zu belassen."

Wer gerade ein Auto gekauft hat und plötzlich erfahren muss, dass die Produktion des Modells eingestellt wird, dem kommen vielleicht trotzdem Zweifel. Unter Umständen sei es dann möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten, meint Hollweck.

In letzter Konsequenz muss aber ein Gericht darüber entscheiden.

(DPA-TMN)
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