Erhebliche Mängel besser schnell beheben

Bei Fahrzeugkontrollen drohen sonst Bußgelder.

Fast jeder Autofahrer ist schon einmal mit defektem Abblendlicht unterwegs gewesen. Wer mit nur einer intakten Leuchte erwischt wird, muss Bußgeld zahlen. Gleiches gilt bei Reifen, die weniger als 1,6 Millimeter Profil haben. "Beides sind Beispiele für erhebliche Mängel, die umgehend beseitigt werden müssen", sagt Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Dennoch darf das Auto prinzipiell weiter gefahren werden. Das gilt aber längst nicht für alle Mängel. Nicht mehr verkehrssicher ist ein Auto immer dann, wenn eine unmittelbare Verkehrsgefährdung vorliegt. "Typisches Beispiel dafür ist eine undichte Bremsanlage, aus der Hydraulikflüssigkeit austritt", sagt Caasmann. Als verkehrsunsicher gilt ebenso, wenn bei einem Reifen durch das abgefahrene Profil schon die Karkasse zu sehen ist. "Dann droht ein Reifenplatzer", erläutert der GTÜ-Experte. Wird der Fahrer mit so einem Defekt von der Polizei angehalten, geht es für ihn zu Fuß weiter. Denn das Auto wird sofort stillgelegt. "Das erledigt die Polizei, indem sie das Stadtwappen entfernt."

Nicht nur deshalb warten Autofahrer mit der Reparatur von Mängeln lieber nicht zu lange, rät Caasmann. "Sie gefährden sich selbst und andere damit nur unnötig und sorgen im Zweifel auch dafür, dass der Schaden größer wird." GTÜ-Experte Caasmann weist darauf hin, dass Autofahrer eigentlich vor jeder Fahrt ihr Auto auf Verkehrssicherheit prüfen müssen. "Das macht natürlich keiner", ergänzt er. "Dennoch sollte man zumindest ab und zu sein Fahrzeug durchchecken."

Laut aktuellem GTÜ-Mängelreport hatten 2014 knapp zehn Millionen Autos erhebliche Mängel oder waren verkehrsunsicher. Am häufigsten waren Beleuchtung und Elektrik (27 Prozent) mangelhaft, gefolgt von der Bremsanlage (18 Prozent).

(tmn)
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