Welche Fahrradlampen gibt es und was ist erlaubt? Fahrradbeleuchtung für Ihre Sicherheit

Düsseldorf · Ohne eine anständige Fahrradbeleuchtung setzen Radfahrer im Straßenverkehr ihr Leben aufs Spiel. Ganz abgesehen von der gesetzlichen Pflicht, die eine Lichtanlage vorschreibt.

Die fahrradfreundlichsten Städte Deutschlands
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Foto: dpa/Tobias Hase

Lange Zeit war die Regel eindeutig: Ein Fahrrad gilt nur dann als verkehrstauglich, wenn es über eine Lichtanlage mit Dynamo verfügt. Seit 2013 gibt es die "Dynamopflicht" bei der Fahrradbeleuchtung nicht mehr. Seither ist auch anderes Fahrrad-Licht erlaubt.

Die alte Regelung für eine verkehrstaugliche Fahrradbeleuchtung schrieb vor, dass ein Fahrrad über einen weißen Scheinwerfer sowie über eine rote Rückleuchte verfügen muss. Diese müssen über einen Dynamo mit einer Spannung von 6 Volt versorgt werden. Seit 2013 entfällt zumindest die Pflicht zum Dynamo. Das heißt, dass die Fahrradlampe auch mit Batterien oder Akkus betrieben werden darf, sofern sie mindestens eine Spannung von 6 Volt erhält. Trotzdem machen Dynamos vor allem an City- und Trekkingrädern viel Sinn.

Die Versorgung über einen Dynamo hat einen klaren Vorteil gegenüber einer Fahrradbeleuchtung mit Batterien: Die Energiequelle fährt immer mit und arbeitet zuverlässig. Bei einer polizeilichen Kontrolle lassen Naben- und Seitenläuferdynamos zudem keine Zweifel über die Verkehrstauglichkeit zu. Schließlich sind sie fest installiert, was bei anderen Fahrradlampen nicht der Fall ist. Bei der Auswahl einer Lichtanlage haben Sie die Wahl zwischen klassischen Seitenläuferdynamos und modernen Nabendynamos. Letztere sind besonders unanfällig gegenüber Störungen. Dies liegt daran, dass sie in der Nabe verbaut und somit vor Regen und Schmutz geschützt sind.

Schon vor 2013 waren an Rennrädern mit einem Gewicht von weniger als 11 kg ansteckbare Fahrradleuchten erlaubt. Inzwischen erlaubt der Gesetzgeber auch bei Mountainbikes, Fixies, Crossbikes und anderen Rädern ansteckbare Fahrradlampen. Sie dürfen mit einem Akku oder Batterien betrieben werden und müssen eine Spannung von mindestens sechs Volt erreichen. In der Praxis ist diese Regelung aber kaum überprüfbar. Für Ihre Sicherheit sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie eine ausreichend helle Fahrradbeleuchtung mit langlebigen LEDs wählen. Im Handel finden Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte.

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