Ratgeber Tipps für den Kauf gebrauchter Fahrräder

Düsseldorf · Der Kauf eines neuen Fahrrads kann ins Geld gehen. Daher schauen sich preisbewusste Radler auch auf dem Gebrauchtmarkt um. Dort können neben Schnäppchen allerdings auch ziemlich kaputte Zweiräder lauern. Unsere Tipps für den Kauf gebrauchter Fahrräder.

Fahrrad fahren - das sind die Trends 2017
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Foto: dpa, loe zeh

Gut 72 Millionen Fahrräder gibt es in Deutschland, und viele von ihnen haben schon einen Besitzerwechsel hinter sich. Wer ein Fahrrad aus zweiter Hand kauft, sollte allerdings ganz genau hinschauen. Denn unter Umständen geben Käufer nicht nur viel Geld für defekte Drahtesel aus, sondern sie machen sich sogar strafbar.

Um solche Fälle zu vermeiden, sollten Radler auf diese Punkte achten:

  • Der Verkäufer

Experten empfehlen, auch gebrauchte Räder bei Händlern zu kaufen. "Sie verkaufen die Ware nicht ungeprüft, so dass ein fahrfähiges Rad dasteht", erläutert Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).

Privatleute, die über Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt ein Rad anbieten, müssen dagegen keine Gewährleistung geben. "Außerdem geht man ein Risiko ein, wenn man das Rad im Internet kauft, ohne es Probe zu fahren", erklärt Albert Herresthal vom Verbund Service und Fahrrad (VSF).

  1. Die Optik

Sind die Felgen verbogen, sind Reifen porös oder Speichen gebrochen? Stecken alle Kabel fest? Das sind Punkte, die bei jedem gebrauchten Rad geprüft werden sollten. "Fragen sie danach, wo und wie das Rad gelagert war", rät Geisler.

Ein Fahrrad, das bis zum Verkauf genutzt wurde, steht unter Umständen besser da als eines, das einige Jahre lang in einem feuchten Keller vor sich hin rostete.

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  1. Die Probefahrt

Das Fahrgefühl sollte gut sein, die vorgeschriebene Ausstattung funktionieren. Das gilt für die Lichtanlage ebenso wie für die Bremsen. "Achten Sie genau darauf, ob das Fahrrad auf eine Seite zieht. Das kann auf einen Vorschaden hinweisen", sagt Herresthal.

  1. Vor dem Kauf

Auch wer unwissentlich und gutgläubig ein gestohlenes Fahrrad kauft, kann sich strafbar machen. Verkaufen Privatleute ein Rad, so sollten sie den Kaufvertrag mit der Rahmennummer und Modellbeschreibung vorweisen können.

Ein Fahrrad kann mit einem speziellen Code, zum Beispiel von der Polizei oder einem Radverband, versehen sein, mit dem der Besitzer eindeutig ermittelt werden kann. Den Kauf selbst sollte man ebenfalls mit einem Vertrag dokumentieren.

  1. Nach dem Kauf

Selbst wenn das gebrauchte Rad fast wie neu ist, sind viele Teile auf den Körperbau des Vorbesitzers angepasst. Käufer sollten Sattel, Pedale und Lenker neu justieren oder in neue, passendere Teile investieren.

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  1. Achtung E-Bikes

Thomas Geisler rät grundsätzlich von gebrauchten Fahrrädern mit Elektromotor ab: "Man kauft die Katze im Sack. Selbst Experten haben Schwierigkeiten zu beurteilen, wie gut ein gebrauchter Akku noch in Schuss ist. Und Nachrüsten wird teuer."

(dpa)
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