Fahrradstreifen für Motorradfahrer tabu

Motorradfahrer dürfen Fahrradstreifen am Fahrbahnrand nicht zum schnelleren Fortkommen nutzen. Andernfalls handelt es sich um "unerlaubtes Rechtsüberholen", sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).

In der Regel werde der Verstoß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet.

(tmn)
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