Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandelbar

Ausnahmefall muss aber gut begründet werden.

Wer zu schnell gefahren ist und deshalb ein Fahrverbot bekommt, kann im Einzelfall darum herumkommen. Darauf weist der ADAC hin. Dann zahlt man ein erhöhtes Bußgeld und darf dafür weiter Auto fahren. Das ist jedoch kein Freibrief zum Rasen. "Das ist ein absoluter Ausnahmefall, der gut begründet sein muss", betont Jochen Oesterle vom ADAC. Eine mögliche Begründung kann die drohende Kündigung sein.

Echte Erfolgsaussichten hat die Rücknahme des Fahrverbots nur bei einmonatigen Fahrverboten. Bei mehrmonatigen Verboten sei allenfalls eine Verkürzung drin, erklärt Oesterle. Die Entscheidung über den Verzicht auf das Fahrverbot ist je nach Bundesland anders geregelt, erläutert er. "Entweder entscheidet die Bußgeldstelle nach einer Anhörung oder das Amtsgericht." Generell gilt die Möglichkeit nur für Bußgeldverstöße, nicht aber für Straftatbestände.

Oesterle rät dazu, bevor man Einspruch gegen das Fahrverbot einlegt, einen Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren. "Der kann einschätzen, ob die Argumente für die Rücknahme des Fahrverbots ausreichen."

In dem Fall ist auch die regionale Expertise wichtig: Wer in Sachsen wohnt, aber in Baden-Württemberg geblitzt wurde, sollte lieber einen Anwalt aus Baden-Württemberg suchen. "Der kennt die Verhältnisse dort besser", sagt Oesterle.

(tmn)
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