Falschangaben können teuer werden

Geringe Kilometerleistungen oder eine Garage können zu Rabatten bei der Autoversicherung führen. Wer dabei aber falsche Angaben macht, riskiert, die Vergünstigungen rückwirkend zum Beginn des Beitragsjahres zurückzahlen zu müssen. Darauf weist eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei zehn Versicherern hin. Ein Unternehmen erhöhte auch die Selbstbeteiligung um 500 Euro.

Spätestens bei einem Unfall prüfen die Unternehmen die Angaben, zum Beispiel anhand von Werkstattrechnungen oder Polizeiberichten. Einige befragen außerdem ihre Kunden stichprobenartig. Bei absichtlichen Falschangaben forderten zwei Firmen laut Verbraucherzentrale Strafen von 500 und 1000 Euro. "Den Vorsatz sollte der Versicherer im Einzelfall nachweisen können", sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale. Sieben Unternehmen forderten dann rückwirkend die jeweils doppelten Beiträge aus dem Versicherungsjahr.

(tmn)
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