Fußgänger verliert Führerschein

Auch Fußgänger können ihren Führerschein verlieren. Das musste ein betrunkener Randalierer erkennen. Aufgrund seiner Aggressivität bei der Festnahme und des hohen Blutalkoholwerts von drei Promille verlangte die Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Als der Mann dies verweigerte, wurde sein Führerschein eingezogen, obwohl er zum Zeitpunkt der Festnahme kein Auto gefahren war. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz nun urteilte. Es sei davon auszugehen, dass der Randalierer das Führen von Kraftfahrzeugen und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus der Begründung. sp-x

(RP)
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