Gebrauchtwagen-Mängel mit Fotos dokumentieren

Für eine Reklamation brauchen Käufer Belege.

Ob Ölverlust oder eine defekte Klimaanlage: Mängel am Auto müssen Käufer beim Reklamieren belegen können. Tritt ein Mangel nur sporadisch auf, sei der Nachweis natürlich schwierig, sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Denn manchmal ist es wie verhext: Gerade wenn Autofahrer dem Händler das Problem zeigen wollen, tritt es nicht auf.

Den Mangel vorher zu dokumentieren, macht deshalb auf jeden Fall Sinn. Das geht mit Fotos oder Videos, Zeugenaussagen oder einem ausführlichen Gutachten, zählt Mielchen einige Möglichkeiten auf. Die Anwältin schränkt aber ein: "Welches Beweismittel ein Gericht als ausreichend erachtet, hängt vom Einzelfall ab."

Einem gefährlichen Problem, das die Sicherheit des Fahrers gefährdet, muss der Händler aber genauer nachgehen, etwa indem er Teile ausbaut. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 240/15). In so einem Fall darf der Händler den Kunden nicht einfach nach Hause schicken, weil das Problem beim Vorführen nicht auftritt. Im Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um ein Kupplungspedal, das sich mehrfach verklemmt hatte.

Was gilt bei Gebrauchtwagen überhaupt als Mangel? Die Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Denn ja nach Alter und Laufleistung ist mit einem gewissen Verschleiß zu rechnen - etwa in Form von verschlissenen Polstern bei einem Wagen mit hohem Kilometerstand. Das sei kein Mangel. Alles, was darüber hinausgeht, dagegen schon, wie Mielchen erklärt. Im Detail sei dies erneut vom konkreten Fall abhängig und eher eine technische als juristische Frage. Allerdings: Wer Mängel beim Kauf schon kennt, kann sie später nicht reklamieren. Wenn der Käufer etwa deutlich sichtbare Kratzer nicht beanstandet, kann er sich danach nicht darüber beschweren.

(tmn)
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