Gebraucht, aber sicher: So klappt der Autokauf Kaufvertrag und Gebrauchtwagen gehören zusammen

Düsseldorf · Ohne einen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen geht es nicht: Wer sein Auto zu Geld machen möchte, muss einige Regeln beachten. Besonders die Gewährleistung hat es in sich.

Zehn Tipps zum Gebrauchtwagenkauf
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Foto: gms

Unter Umständen kann das für den Verkäufer richtig teuer werden. Der größte Unterschied herrscht zwischen Privatpersonen oder Unternehmern. Doch wer bereits als Unternehmer gilt, ist davon oftmals selbst überrascht.

Bei einem Kaufvertrag für Gebrauchtwagen spielt die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf eine große Rolle. Als privater Anbieter eines Wagens profitieren sie von vereinfachten Regeln. Der größte Vorzug: Sie können auf die Sachmängelhaftung verzichten. Im Zweifelsfall haften Sie für keinerlei auftretende Schäden am verkauften Auto. Handeln Sie als Unternehmer und veräußern Sie Ihren Gebrauchtwagen an eine Privatperson, gilt diese Ausnahme nicht. Bei einem Kaufvertrag für Gebrauchtwagen, der zwischen zwei Unternehmern geschlossen wird, kann auf die Sachmängelhaftung wiederum verzichtet werden.

Die meisten Verkäufe finden privat oder über einen Händler statt. Vor allem der boomende Online-Bereich stellt eine riesige Gebrauchtwagenbörse dar, die Angebote aus diversen Segmenten bereithält. Allerdings gelten Gebrauchtwagenhändler als Unternehmer und sind daher zu einer Sachmängelleistung verpflichtet. Doch die Definition umfasst auch Personen, die ihren Wagen geschäftlich nutzen und schließlich veräußern möchten. Ein Handwerker, der seinen Transporter an eine Großfamilie verkaufen möchte, muss in einem Kaufvertrag für Gebrauchtwagen eine entsprechende Gewährleistung verankern. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr.

Der Kaufvertrag für Gebrauchtwagen sollte immer schriftlich festgehalten werden. Vor allem bei Inanspruchnahme einer Garantie dient der Vertrag als Beleg. Die Garantie ist, anders als die Sachmängelleistung, gesetzlich nicht verpflichtend. Zahlreiche Händler räumen sie dennoch ein oder bieten gegen einen Aufpreis den Abschluss mit unterschiedlichen Laufzeiten an. Setzen Sie privat einen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen auf, übernehmen Sie unbedingt die Formulierung "Privatverkauf ohne Gewährleistung" in den Vertragstext. Andernfalls kann der Käufer zwei Jahre lang auf eine Sachmängelhaftung Ihrerseits pochen.

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