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Handy weiterreichen ist erlaubt

Reichen Autofahrer ihr klingelndes Handy an den Beifahrer weiter, damit der den Anruf annehmen kann, verstoßen sie nicht gegen das Handyverbot am Steuer, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Juristen berufen sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: III - 1RBs 284/14). Dieses sah im bloßen Weiterreichen des Handys keine verbotene Vorbereitung eines Kommunikationsvorgangs. Das Amtsgericht Köln hatte zuvor anders entschieden.

(tmn)
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