Kein Bußgeld bei zu schlechtem Blitzerfoto

Wenn die Qualität eines Blitzerfotos nicht ausreicht, um den Fahrer klar zu identifizieren, kann das Bußgeldverfahren im Einzelfall eingestellt werden. Das jedenfalls legt ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nahe, auf das der ADAC hinweist (Az.: (2 B) 53 OWi 664/15 (6/16)).

Eine Frau fuhr im verhandelten Fall zu schnell und wurde geblitzt. Gegen den Bußgeldbescheid legte sie Einspruch ein. Denn das Blitzerfoto sei so schlecht, dass eine Identifizierung nicht möglich sei. Zudem wurde die linke Gesichtshälfte verdeckt.

(tmn)
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