Keine Zulassung für An- und Abmeldung

Um ihren Pkw bei der Zulassungsstelle an- oder abzumelden, brauchen Autofahrer unterwegs keinen Zulassungsstempel auf dem Kennzeichen. Darüber informiert der Tüv Süd. Das gilt demnach auch für Fahrten, die im Kontext der An- oder Abmeldung stehen.

So ist etwa der Weg zur Hauptuntersuchung ohne Zulassung erlaubt. Aber das Auto muss dabei stets versichert sein, ansonsten machen sich die Autofahrer strafbar. Ob der Schutz besteht, erfragen die Autofahrer besser bei ihrer Versicherung und lassen sich Zustimmung für die Fahrt ohne Zulassung schriftlich geben.

(tmn)
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