Schnittig, schnell und gut zu handhaben 125ccm: Leicht manövrierbares, kompaktes Motorrad

Düsseldorf · Ab dem 16. Lebensjahr ist es gestattet, mit einem Führerschein Klasse A1 eine 125ccm Maschine zu führen. Die Modelle genügen nahezu jedem Geschmack.

Die neuen Bikes von Honda
5 Bilder

Die neuen Bikes von Honda

5 Bilder

Schnittige und kompakte Motorräder von Honda, Yamaha oder Peugeot zählen ebenso dazu wie die beliebten Roller von Piaggio.

Die 125ccm Maschinen sind oft der erste Einstieg von Jugendlichen in die Welt der Zweiräder. Egal ob weiblich oder männlich: Hersteller bieten für jeden Traum die passende 125 ccm Maschine an. Gefahren werden kann das 125er Zweirad mit dem Stichtag des 16. Geburtstags. Bedingung ist der Besitz des Führerscheins der Klasse A1. Die theoretischen Grundlagen erwerben Sie mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vor dem 16. Geburtstag. Zur Prüfung anmelden können Sie sich frühestens 3 Monate davor. Nach bestandener praktischer Prüfung ist es erlaubt, ein 125ccm Leichtkraftrad mit maximaler Geschwindigkeit zu führen.

Seit Januar 2013 ist die Drosselung der Höchstgeschwindigkeit aufgehoben. Sie sah vor, dass unter 18-Jährige lediglich mit 80 km/h fahren dürfen. Nach neuester EU-Richtlinie ist es auch 16- und 17-Jährigen gestattet, mit 110 km/h auf ihren 125ccm Maschinen zu fahren. Nachteilig kann sich die Regelung bei der Versicherung auswirken, denn die Höhe ist abhängig vom Alter des Fahrers, seiner Vorgeschichte und die des Motorrads. Die Beiträge ohne Vollkasko schwanken zwischen 70 und 400 Euro. Mit Vollkasko können sie 200 bis 1.000 Euro betragen.

Krafträder mit 125ccm Hubraum müssen alle 2 Jahre zum Tüv. Er besteht aus dem Check des Motorrads sowie der Abgasprüfung. Die Kosten liegen bei ca. 60 Euro. Befreit vom Tüv sind alte Motorräder, die vor dem 1. 1. 1989 zugelassen worden sind. Zu den jährlichen Fixkosten eines fahrbaren Untersatzes zählen auch die Beiträge zur Kraftfahrzeugsteuer. Positiv für den Besitzer: Ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum ist von der Steuer befreit. Hart trifft es hingegen die Fahrer im Landkreis Karlsruhe. Sie zahlen 5 Euro für den Betrieb des Leichtkraftrades.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort