Kaufbedingungen schriftlich festhalten Kaufvertrag fürs Motorrad — Sicherheit beim Gebrauchtkauf

Düsseldorf · Wer sein Zweirad beim Händler kauft, wird in der Regel immer einen schriftlichen Kaufvertrag für das Motorrad erhalten. Anders sieht es bei privaten Geschäften aus.

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Foto: gms

Ein Kaufvertrag ist in Deutschland nämlich formfrei und kann auch mündlich abgeschlossen werden. Dennoch empfiehlt es sich, die wichtigsten Vertragspunkte schriftlich zu fixieren.

Während auch ein mündlicher Kaufvertrag für das Motorrad bindend ist, dient ein schriftlicher Kaufvertrag der besseren Beweisbarkeit. Außerdem können individuelle Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, die durch die gesetzlichen Regelungen nicht abgedeckt sind. Besonders im Fall von Fahrzeugmängeln, Unfallschäden oder Zahlungsrückständen kann ein schriftlicher Kaufvertrag wichtig sein, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Regelungen zum Kaufvertrag im Paragrafen 433 und den darauf folgendenden ausführlich aus. Im Internet finden sich jedoch auch zahlreiche Musterverträge, die heruntergeladen und genutzt werden dürfen.

Neben den genauen Adressangaben des Verkäufers und Käufers sollte ein Kaufvertrag fürs Motorrad sämtliche Angaben zum Fahrzeug enthalten, wie Hersteller, Typ, Baujahr, Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Fahrgestellnummer und Kraftfahrzeugbrief-Nummer. Außerdem ist es wichtig, den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten schriftlich zu fixieren. Daneben versichert der Verkäufer in der Regel den Eigentumsvorbehalt und gibt Auskunft über den Zustand des Fahrzeuges beziehungsweise eventuelle Unfallschäden. Der Käufer bestätigt die Lieferung oder die Annahme des Motorrades und die Verpflichtung, dieses umgehend zu versichern.

Nach der deutschen Rechtsprechung ist der Verkäufer eines Fahrzeuges verpflichtet, dem Käufer alle Vorschäden ungefragt und detailliert mitzuteilen. Nach dem Verkauf empfiehlt es sich, eine Kopie des Kaufvertrages für das Motorrad sofort an die Zulassungsstelle und die Versicherung zu senden. Erst wenn die Zulassungsstelle vom Verkauf informiert ist, geht die Versicherungspflicht auf den Käufer über. Der Käufer sollte darauf achten, dass im Kaufvertrag alle Zubehörteile und Extras aufgeführt sind und die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren mit denen im Kaufvertrag und mit dem Motorrad übereinstimmen.

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