Ratgeber Tipps zum Motorrad-Gebrauchtkauf

Düsseldorf · Im Frühjahr wollen Motorrad-Fans so schnell wie möglich aufs eigene Bike. Wer sich ein gebrauchtes Zweirad zulegen will, sollte beim Kauf auf einige Dinge besonders achten. Und vor allem nicht zu vertrauensselig sein.

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Foto: dpa, loe

Wer in die Motorradsaison mit einem neuen Bike durchstarten will, sollte ruhig auch einen Blick auf den Gebrauchtmarkt werfen. Das Angebot ist riesig, die Preise im Vergleich zum Neukauf verlockend. Das Schnäppchen aus zweiter Hand muss man vor dem Kauf allerdings genau unter die Lupe nehmen, rät der ADAC.

Wer ein gebrauchtes Bike anschauen will, sollte grundsätzlich etwas mehr Zeit einplanen. Falls man sich nicht auskennt, hilft idealerweise ein kundiger Begleiter. Wichtig ist in jedem Fall eine Probefahrt, weshalb es ratsam ist, seine Motorradbekleidung dabei zu haben.

Vor der Testfahrt wird das Motorrad genau inspiziert. Hilfreich ist dabei eine Taschenlampe. Unter anderem gilt es, auf Sturzschäden zu achten. Kratzer an Lenkerenden, Brems- und Kupplungshebel, der Verkleidung oder den Auspuffrohren stammen eventuell von Stürzen.

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An Rahmen, Tank und Endtöpfen sollte man nach Rostspuren Ausschau halten. Auch ein Check der Elektrik empfiehlt sich. Hier prüft man die Funktionsweise von Lampen und Schaltern. Schauen sollte man zudem nach Undichtigkeiten. Typische Probleme sind austretendes Öl am Motor oder den Federelementen.

Zum Standardprozedere gehört auch die Überprüfung von Gabel und Lenkkopf. Hierbei sollte das Bike auf dem Hauptständer stehen und das Heck nach unten gedrückt werden. Die so entlastete Gabel wird dann mit beiden Händen an den unteren Ende der Holme vor- und zurückbewegt. Dabei sollte kein Spiel spürbar sein. Außerdem sollte sich das Vorderrad leicht nach links und rechts gleichmäßig und ohne Widerstand drehen lassen.

Auch die Räder muss man genauer checken. Sofern die Reifen älter als sechs Jahre sind, eine geringe Profiltiefe aufweisen oder eckig abgefahren sind, ist Ersatz unabdingbar. Auch der Zustand der Felgen muss beachtet werden. Zeigen sich hier Beschädigungen, sollte man von einem Kauf absehen.

Außerdem empfiehlt sich ein genauer Check der Bremsen. Wird der Bremshebel betätigt, muss sich schnell Druck aufbauen und der Handbremshebel darf zum Beispiel nicht bis zum Lenkergriff durchdrückbar sein. Ist der Weg ungewöhnlich lang, deutet das auf eine schlechte Entlüftung oder ein undichtes System hin. In diesem Fall ist von einer Probefahrt abzuraten.

Auch ein Blick auf die Bremsen selber lohnt sich. Die Belege sollten noch mindestens drei Millimeter stark sein. Zeigen die Scheiben tiefere Riefen oder sichtbare Absätze an den inneren und äußeren Rändern, müssen die Stopper wahrscheinlich erneuert werden.

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Dies kann man gut mit dem Daumennagel erspüren, wenn man diesen von innen nach außen über die Scheibe gleiten lässt. Rhythmische Schleifgeräusche beim gleichmäßigen Drehen des Vorderrads weisen zudem auf einen seitlichen Schlag der Scheibe hin.

Auch der Zustand der Kette sollte geprüft werden. Kann man sie vom hinteren Ritzel abheben, deutet das auf einen hohen Verschleißgrad hin. Wenn man das Hinterrad dreht, sollte die Kettenspannung gleichmäßig bleiben. Andernfalls ist die Kette wahrscheinlich unterschiedlich gelängt. Bei Motorrädern mit Kardanantrieb sollte das Hinterrad leicht in beide Richtungen drehbar sein und dabei keine mahlenden Geräusche machen.

Beim Start zur Probefahrt sollte das Motorrad gut anspringen, der Motor sauber das Gas annehmen und das Fahrzeug gleichmäßig beschleunigen. Kommt blauer Rauch aus den Auspuffrohren, deutet das auf Motorverschleiß hin. Neigt das Motorrad dazu, in eine Richtung zu ziehen, sind möglicherweise Gabel oder Rahmen verzogen.

Schließlich gilt es noch zu prüfen, ob Fahrgestellnummer und Reifengröße mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen und gegebenenfalls eine Reifenfreigabe vorhanden ist. Auch sollte man darauf achten, ob Teile aus dem Zubehörhandel montiert wurden. Ein typischer Umbau betrifft den Austausch der Auspuffanlage. Sie muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis.

(SP-X)
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