Zwischen Autos und Motorrädern Mit dem Trike zu cruisen ist Fahrspaß pur

Düsseldorf · Das Trike fährt mit einer Vorder- und zwei Hinterachsen. Das Vorderrad sitzt an einer lang gezogenen Gabel und verleiht dem Fahrzeug einen besonders schnittigen Touch. Liebhaber schätzen das angenehme Fahrgefühl eines Trikes. Angegurtet, mit oder ohne Helm überwiegt das Feeling, relativ frei die Landschaft zu entdecken.

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Das Trikefahren unterliegt bestimmten Bedingungen. Seit Januar 2013 ist für das Fahren ein Führerschein erforderlich. Abhängig von der maximalen Leistung variieren die Führerscheinklassen. Für ein Trike mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Kilometern pro Stunde sowie einer Leistung von 4 Kilowatt ist ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben. Steigt die Leistung auf maximal 15 Kilowatt an, bedarf es eines Führerscheins der Klasse A 1. Bringt das Trike mehr als 15 Kilowatt Leistung, ist ein Führerschein der Klasse A notwendig.

Das Fahren eines Trikes ist auch Besitzern eines Autoführerscheins der Klasse B gestattet, wenn sie diesen vor dem 19. Januar 2013 erworben haben. Helm- und Gurtpflicht hängen von Bauform und Baujahr des Fahrzeugs ab. Es gilt: entweder oder. Besitzt das Trike Gurte, mit denen es zugelassen wurde, sind diese zu tragen. Ansonsten genügt ein Helm. Steuerlich sind Trikes dem Pkw gleichgestellt. Das gilt nicht zwingend für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungsunternehmen versichern Trikes ausschließlich in eigenen Tarifen. Deshalb ist es sinnvoll, vorab im Internet die Kosten zu vergleichen.

Abhängig ist die Versicherungssumme vom Hubraum, dem Wohnort sowie der Schadensfreiheitsklasse. Je höher diese ist, desto geringer sind die Kosten. Voll- oder Teilkasko beeinflussen die Haftpflichtversicherung. Vollkasko bietet sich bei neuen Fahrzeugen an. Teilkasko reicht für ältere Trikes zumeist aus. Ebenso wie Krafträder und Quads muss ein Trike alle zwei Jahre zum TÜV. Seit 1. April 2006 ist ebenfalls eine Abgasuntersuchung Vorschrift. Glück haben Trikeliebhaber, deren Fahrzeug vor dem 1. Januar 1989 zugelassen wurde. Für ihr Trike entfällt die Abgasuntersuchung.

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