PräzedenzfallGericht akzeptiert Dashcam-Aufzeichnung
Videoaufnahmen aus den umstrittenen Dashcams im Fahrzeug können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen. Im Strafprozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder als Beweismittel akzeptiert, die ein betroffener Zeuge mit der Mini-Kamera aufgenommen hatte.