Urteil Anzünden von Radarfallen ist keine Brandstiftung

Hamburg · Am Donnerstag startet der zweite bundesweite Blitzmarathon - die Polizei kontrolliert die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer und stoppt Temposünder. Bei der letzten deutschlandweiten Großkontrolle im Oktober 2013 wurden innerhalb von 24 Stunden bei mehr als 83.000 Personen überhöhte Geschwindigkeiten von der Polizei gemessen.

Blitzmarathon: Hier wird auf den Autobahnen kontrolliert
Infos

Blitzmarathon: Hier wird auf den Autobahnen kontrolliert

Infos
Foto: dpa, hoh jol

Wer sich ertappt fühlt und sich aus Wut über eine Blitzung an einer Radarfalle zu schaffen macht, um Beweise zu vernichten, begeht übrigens eine Sachbeschädigung. In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig durch Urteil entschieden, dass es sich bei dem Inbrandsetzen einer Geschwindigkeitsmessanlage um keine Brandstiftung von technischen Einrichtungen i. S. d. § 306 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt. Das Tatgeschehen verwirklicht lediglich den Straftatbestand der Sachbeschädigung (OLG Braunschweig 1. Strafsenat, Urteil vom 18.10.2013 — 1 Sa 6/13).

Das Strafgesetzbuch sähe im Falle einer Brandstiftung eine deutlich höhere Strafe vor: Das in Brand setzen wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

So beugen Autofahrer vor und so sollten Sie sich im Fall der Fälle verhalten

Tipp 1: Passen Sie an Unfallschwerpunkten besonders auf

Während des Blitzmarathons sollten Autofahrer an bekannten Unfallschwerpunkten, Schulen, Kindergärten und Altenheimen besonders aufmerksam sein. Hier wird bevorzugt geblitzt.

Tipp 2: Sie können die Aussage verweigern

"Egal, ob Sie von der Polizei direkt nach dem Verkehrsverstoß angehalten wurden oder der Anhörungsbogen zu Ihnen nach Hause geschickt wurde, Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Geschwindigkeitsübertretung sowie zu den Gründen dafür zu machen", sagt Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung. Nur Angaben zu Ihrer Person können Sie nicht verweigern.

Tipp 3: Wann Sie bei einem Bußgeldbescheid nicht zahlen müssen

Es gibt insbesondere drei Gründe für die Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids. So sieht der Gesetzgeber eine Verjährung von drei Monaten vor, bis dahin muss die ermittelnde Behörde die Geschwindigkeitsübertretung dem Fahrzeughalter gemeldet haben. Ein unscharfes "Blitzer-Foto", auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist, kann auch dazu führen, dass Sie den Bußgeldbescheid nicht bezahlen müssen. Sie sind nämlich nicht verpflichtet, Angaben zur Identifikation der Person auf dem Foto zu machen. "In einem solchen Fall können Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen", rät Anja-Mareen Decker. Auch können technische Fehler an der Messanlage, ein fehlender Eichschein, die falsche Bedienung, oder die Bedienung durch Personen ohne Eignung/Schulung zu einer Ungültigkeit führen. Betroffene müssen aber schnell sein: Innerhalb von zwei Wochen muss Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden.

Tipp 4: Einsatz von Radarwarnern ist verboten

Der Kauf von sogenannten Radarwarnern ist zwar gestattet, jedoch bleibt die Nutzung während der Fahrt verboten. Nutzen Sie das Gerät im Straßenverkehr, kann das mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg sowie dem Einzug des Geräts bestraft werden. Apps, die vor Blitzern warnen, werden immer beliebter. Allerdings befinden sich Nutzer hier in einer rechtlichen Grauzone. So ist es erlaubt, die App herunterzuladen und vor Fahrtantritt oder in einer Fahrpause zu nutzen, während der Autofahrt ist es allerdings nicht gestattet, diese zu verwenden. Decker empfiehlt: "Damit Sie erst gar nicht in den Fokus des Blitzgerätes geraten, sollte die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung eingehaltenen werden und das nicht nur am Tag des Blitzmarathons."

(felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort