Gutachten Deutsche Pkw-Maut verstößt nicht gegen EU-Recht

Bonn · Die geplante Pkw-Maut von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verstößt einem Gutachten zufolge nicht gegen europäisches Recht.

Routen: Ohne Maut aus Holland nach NRW
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Die Maut-Pläne seien weder eine "unmittelbare" noch eine "mittelbare" Diskriminierung von EU-Bürgern auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit, lautet das Fazit des Rechtsgutachtens der Universität Bonn im Auftrag des Ministeriums, wie dieses am Montag mitteilte. Auch "im Übrigen" verstoße die geplante Abgabe nicht gegen EU-Recht.

Die deutschen Maut-Pläne treffen in Brüssel auf Vorbehalte, weil sie möglicherweise ausländische Autofahrer benachteiligen. Dies könnte der Fall sein, wenn deutsche Fahrer den Preis für die Jahresvignette von der Kfz-Steuer abziehen könnten, wie dies bisher vorgesehen ist.

Die Benutzungsgebühr soll dem bisherigen Konzept zufolge für alle Straßen gelten. In dem Gutachten wurde allerdings nur eine Maut "für die Nutzung des deutschen Bundesfernstraßennetzes" geprüft - eine Maut also nur für Autobahnen und Bundesstraßen.

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Foto: dpa, Marius Becker

Die "Bild am Sonntag" hatte bereits vor einigen Wochen berichtet, auf Kreis- und Landstraßen solle keine Mautzahlung anfallen.

Dies solle den Bedenken großer CDU-Landesverbände wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Rechnung tragen, die dem ursprünglichen Konzept von Dobrindt ihre Zustimmung verweigern wollten. Die Bedenken wurden damit begründet, dass sonst der kleine Grenzverkehr mit den Nachbarstaaten leiden werde. Dieser Verkehr fließt vor allem über Kreis- und Landstraßen.

Minister Dobrindt will seinen Gesetzentwurf bis Freitag vorstellen. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte am Montag in Berlin, danach gehe der Entwurf in die Ressortabstimmung.

(AFP)
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