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Barfuß fahren, Umweltplaketten und Co. Die zehn größten Autofahrer-Irrtümer

Düssseldorf · Klimaanlage hin oder her: An warmen Tagen sitzen viele Autofahrer ohne festes Schuhwerk hinterm Steuer. Doch ist das Fahren mit Flipflops, Sandalen oder barfuß überhaupt erlaubt? Wir klären über die zehn größten Autofahrer-Irrtümer auf.

Die zehn größten Autofahrer-Irrtümer
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Foto: dpa, reh tba

Wenn es draußen heiß wird, lockern sich die Sitten im Auto. Zahlreiche Autofahrer setzen sich dann mit Sandalen, Flipflops oder gar barfuß hinters Steuer. Doch darf man überhaupt "unten ohne" fahren?

Zwar existiert ein Gesetz, das zum Fahren eines Fahrzeuges "fest umschließendes Schuhwerk" voraussetzt, das bezieht sich jedoch auf Berufsfahrer. Für Privatpersonen gibt es keinerlei Regelung. Prinzipiell ist es also legitim barfuß, mit Badelatschen oder Sandalen Auto zu fahren.

Experten warnen

Trotzdem raten Experten davon ab: Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen. Kommt es zu einem Unfall, kann dem Autofahrer deshalb ein Bußgeld oder eine Mithaftung drohen.

Die Rechtsprechung ist bezüglich des Autofahrer-Schuhwerks nicht immer eindeutig. Einige Richter leiten aus der Straßenverkehrsordnung, die jeden Autofahrer für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich macht, eine Vorschrift für festes Schuhwerk ab (§ 23 Absatz 1 StVO). Andere Gerichte sehen darin keine feste Regel. Deshalb ist es ratsam, ein geschlossenes Schuhpaar im Auto zu haben und dieses vor Fahrantritt anzuziehen.

(sgo)
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