EuGH-Urteil Feinstaub: Kommunen warnen vor Kosten

Berlin (RPO). Die Kommunen kritisieren das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Aktionspläne gegen Feinstaub. Sie sehen die Städte dadurch mit immensen Kosten konfrontiert, obwohl die Verantwortlichen für die Umweltverschmutzung woanders zu suchen seien.

Feinstaub und Umweltzonen: Sieben Fakten
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Foto: ddp

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sagte: "Die Städte werden in die Verantwortung genommen, obwohl sie nicht die Verursacher der Belastungen sind." Der Präsident des Deutschen Städtetags, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD), forderte, bei der Einrichtung von Umweltzonen dürfe es nicht zu viele Ausnahmen geben. Das Umweltbundesamt warnte dagegen vor einer Dramatisierung der Feinstaubsituation in Deutschland.

Der EuGH hatte am Freitag entschieden, dass "unmittelbar betroffene" Einzelpersonen einen Aktionsplan bei den zuständigen Behörden erwirken können, wenn die Gefahr besteht, dass Feinstaub-Grenzwerte überschritten werden.

Dass die rund 90 Aktionspläne zur Feinstaubreduzierung bislang nicht überall erfolgreich gewesen seien, habe auch mit der vom EuGH als erforderlich anerkannten Abwägung zwischen dem Umweltschutzinteresse und der anderen Interessen der Menschen wie etwa an einem ungehindert fließenden Verkehr zu tun.

(afp)
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