Finanzierung öffentlicher Infrastruktur Das Kreuz mit der Privatisierung

Berlin · Die Bundesregierung will die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur stärker als bisher für private Investoren öffnen. Davon wären auch Autobahnen betroffen. Welche Chancen und welche Risiken tun sich dabei auf?

Finanzierung öffentlicher Infrastruktur: Das Kreuz mit der Privatisierung
Foto: dpa, jbu soe

In den vergangenen zehn Jahren hat allein der Bund knapp 60 Milliarden Euro in den deutschen Straßenverkehr investiert, davon mehr als sechs Milliarden in diesem Jahr. Doch künftig will der Bund privaten Investoren freie Fahrt bei der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur wie Autobahnen, Bundesstraßen und Brücken einräumen. Die Pläne stoßen auf Zustimmung bei vielen Unternehmen, Kritiker fürchten jedoch insgesamt höhere Kosten für die Steuerzahler. Ein Überblick über absehbare Vor- und Nachteile:

Welche Ziele verfolgt der Bund?

Union und SPD sind sich einig, dass der Ausbau der Infrastruktur hohen Stellenwert hat - über die Verkehrswege hinaus. Doch speziell das Planen, Bauen, Betreiben und Erhalten von Bundesstraßen und Autobahnen soll künftig effizienter werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll in einem ersten Schritt das "ineffiziente Nebeneinander von 16 Landesverwaltungen" überwunden und durch eine "schlagkräftige Bundesverwaltung" ersetzt werden. Dafür soll eine Bundesinfrastrukturgesellschaft geschaffen werden. Zweitens geht es darum, mit einer stärkeren Beteiligung von Unternehmen bedarfsgerechter bauen zu können. "Der Autobahnbau soll nach Bedarf und nicht nach politischer Opportunität entschieden werden", heißt es dazu aus dem Ministerium. Ein privater Akteur würde darauf mehr achten als ein rein staatlich besetzter Aufsichtsrat.

Was plant der Bundesfinanzminister?

Wolfgang Schäuble (CDU) möchte das bestehende System der Bundesauftragsverwaltung durch die Länder aufgeben. Künftig soll der Bund die "alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen" übernehmen, heißt es im Gesetzentwurf für eine entsprechende Änderung des Artikels 90 im Grundgesetz. Für die Bundesverwaltung sieht Schäuble die Gründung einer privatrechtlichen Bundesinfrastrukturgesellschaft vor.

Wie soll dieses Unternehmen aussehen?

Man werde nach dem Vorbild der Deutschen Bahn AG eine Aktiengesellschaft gründen, hieß es aus Regierungskreisen. Die Anteile würden zunächst zu 100 Prozent beim Bund liegen. Demnach behält sich Schäuble jedoch ausdrücklich vor, Anteile an der künftigen Autobahn AG später an private Investoren zu veräußern. Dabei geht es dem Finanzminister darum, die Autobahnfinanzierung auch durch private Kapitalgeber zu ermöglichen. Zudem soll die Aktiengesellschaft selbst eine Kreditermächtigung erhalten, sich also am Kapitalmarkt Geld leihen dürfen. Autobahnen und Bundesstraßen an sich sollen jedoch zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes bleiben, auch bliebe der Bund Mehrheitseigner in der Aktiengesellschaft.

Hat Schäuble den Rückhalt der Union?

Zumindest der Wirtschaftsrat der CDU spricht sich für die Beteiligung privater Investoren bei der neuen Bundesgesellschaft aus. Das geht aus einem unveröffentlichten Konzeptpapier des Wirtschaftsrats hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Eine Privatisierung der Autobahnen lehnt der Wirtschaftsflügel der Union ebenso ab. "Das Eigentum an den Straßen bleibt unveräußerlich beim Bund", sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger. Die CDU-Wirtschaftsvertreter sprechen sich für eine schlanke Management-Holding aus, die ihr Personal ausschließlich aus der Wirtschaft rekrutieren soll. Sie solle zudem Projekte im Straßenbau auch an private Unternehmen ausgliedern. Die Einnahmen der Gesellschaft müssten aus Mautgebühren der Lkw- und später gegebenenfalls auch der Pkw-Halter sowie aus Haushaltsmitteln kommen. Die privatrechtliche Bundesfernstraßengesellschaft soll nach Ansicht des Wirtschaftsrats bereits 2017 ihren Betrieb aufnehmen. Bei Bau, Erhalt, Betrieb und Finanzierung des Straßennetzes, so Steiger, könnten so "mehr betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte einziehen".

Was sagt die SPD dazu?

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hält eine direkte Beteiligung privater Unternehmen für falsch, auch in der SPD-Bundestagsfraktion ist man dagegen. Gabriel befürwortet stattdessen öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP), um den Einfluss von Unternehmen besser begrenzen zu können.

Was genau ist noch strittig am Entwurf? Die SPD ist gegen eine Privatisierung von Anteilen, wird das aber gegen die Union kaum durchsetzen können. Denn nach der Veräußerung von Post- und Telekom-Aktien sind die Möglichkeiten des Bundes derzeit begrenzt, durch Beteiligungsverkäufe Einnahmen zu erzielen. Ein Kompromiss könnte sein, dass in den Entwurf zur Grundgesetzänderung hineingeschrieben wird, dass "die Mehrheit der Anteile an dieser Gesellschaft beim Bund verbleiben muss".

Wie reagiert die Wirtschaft?

Private Beteiligungen stoßen bei Baufirmen und Investoren auf Wohlwollen, vor allem die Versicherungs- und Bankenbranche könnte profitieren. In Zeiten niedriger Zinsen sucht sie nach Anlagemöglichkeiten mit hoher Rendite, der Betrieb von Autobahnen ist für sie durch die erhobenen Mautgebühren vielversprechend. Mittelständische Bauunternehmen fürchten jedoch eine Bevorzugung großer Konzerne.

Was fürchten die Kritiker der Pläne?

Wiederholt haben Prüfer des Bundesrechnungshofes vor öffentlich-privaten Partnerschaften und den Folgen für Steuerzahler gewarnt. Zwar würden Bauprojekte meist schneller fertiggestellt, am Ende blieben aber oft Mehrkosten und eben keine Einsparungen. Grund sei, dass Unternehmen vor allem solche Projekte realisieren wollen, die ertragreich sind - also leicht zu bauen und stark befahren. Die Rendite kommt den Steuerzahler im Zweifel teuer zu stehen, fürchten manche Länder.

(jd / kes / mar)
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