Gesetz im Bundestag beschlossen Illegale Straßenrennen — künftig bis zu zehn Jahre Haft
Düsseldorf · Unter dem Eindruck zahlreicher Todesfälle durch illegale Autorennen hat der Bundestag härtere Strafen für Raser beschlossen. Straßenrennen werden künftig als Straftat gewertet. Tätern drohen bis zu zehn Jahren Haft.
Illegale Straßenrennen sind künftig strafbar. Und zwar auch, wenn sie nur einen Teilnehmer haben. Diese Änderung des entsprechenden Gesetzentwurfs hat der Rechtsausschuss des Bundestags nun beschlossen.
Bislang fielen nur Rennen zwischen mindestens zwei Fahrzeugen unter die geplante Regelung. Nun sollen auch diejenigen Fälle erfasst werden, "in denen nur ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt". Bloße Geschwindigkeitsübertretungen sind von der Regelung nicht umfasst, auch wenn sie erheblich sind.
Zudem soll nun schon der bloße Versuch zur Durchführung eines illegalen Straßenrennens strafbar sein. So soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei ihr Vorhaben verhindert. Aktuell gilt die Teilnahme und Ausrichtung illegaler Straßenrennen höchstens als Ordnungswidrigkeit.
Das neue Gesetzt wurde am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet. Es sieht sowohl für die Organisation als auch die Teilnahme eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Bei Gefährdung von Leib und Leben oder Sachwerten können auch fünf Jahre verhängt werden, werden Personen tatsächlich verletzt oder getötet, sind bis zu zehn Jahre vorgesehen.
Ein Überblick zur bisherigen Rechtslage:
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Bewährungsstrafe in Köln
Das Kölner Landgericht verurteilte im April 2015 zwei mutmaßliche Raser wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam.
Das Landgericht begründete die Strafaussetzung mit einer günstigen Sozialprognose der Angeklagten. Mit dem Urteil in dem Kölner Fall beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH), ein Urteil wird für den 6. Juli erwartet.
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Lebenslänglich in Berlin
In einem weiteren Verfahren wird der BGH entscheiden müssen, ob Raser auch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden können.
Das bundesweit erste Mordurteil in einem Raserfall begründeten Berliner Richter im Februar damit, dass die beiden Angeklagten bei ihrer Raserei Anfang 2016 tödliche Folgen "billigend in Kauf" genommen hätten. Damals war ein 69-jähriger Unbeteiligter getötet worden.
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Härtere Strafen geplant
Während die Justiz das Strafmaß konkreter Tötungsfälle wie derjenigen von Köln und Berlin prüft, stellte die Politik schon die Weichen für eine generelle Strafverschärfung bei illegalen Autorennen - auch für solche ohne Verletzte oder Getötete.
Bislang drohten Rasern in solchen Fällen wegen einer Ordnungswidrigkeit nur bis zu 400 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
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Straftat statt Ordnungswidrigkeit
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf für härtere Strafen beschlossen. Demnach werden illegale Straßenrennen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgestuft. Veranstalter und an den Rennen beteiligte Raser sollen künftig mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt werden.
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Bis zu zehn Jahren Haft
Kommen bei solchen Rennen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, sollen bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich sein. Durch die Heraufstufung zur Straftat wird es laut dem Gesetzentwurf zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen. "Das ist eine harte Maßnahme", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) im Bundestag. Aber wer durch solche Rennen Menschenleben gefährde, sei dem Umgang mit dem Auto nicht gewachsen.