Urteil: Registerauskünfte und Gutachten sind zu entfernen Nach zehn Jahren muss Führerscheinakte wieder "sauber" sein

Darmstadt (rpo). Die Führerscheinakte eines Autofahrers darf keinerlei Auskünfte über ein zehn oder mehr Jahre altes Delikt enthalten. Nach diesem Zeitraum muss die Akte wieder "sauber" sein.

Alle Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssten nach Ablauf dieser Frist wieder aus dem Dokument entfernt sein, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.

Wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt, gilt diese in dem Urteil aufgestellte Regel im Straßenverkehrsgesetz auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben.

Im vorliegenden Fall ging es um die bevorstehende Begutachtung eines Autofahrers nach einem Alkoholdelikt und die damit verbundene Vorlage seiner Führerscheinakte an den Sachverständigen. Zentrale Frage war, ob der Betroffene als Wiederholungs- oder als Ersttäter einzustufen sei.

Die einschlägigen Daten über ein mehr als zehn Jahre zurückliegendes Delikt waren zwar vorschriftsmäßig aus der Akte entfernt. Enthalten war allerdings aktuelle schriftliche Korrespondenz über den neuen Fall mit Hinweisen auf die verjährte Ersttat.

Das Gericht entschied nun den Angaben zufolge, dass auch die aktuellen Schreiben entfernt werden müssen. Ziel des gesetzlichen Verwertungsverbots sei es, den Führerscheinbewerber vor einer Konfrontation mit vorausgegangenen Verurteilungen und Gutachten zu schützen.

Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss vom 24. Juni 2003 Aktenzeichen: 6 G 935/03(1)

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