Nur Schätzungen Niemand weiß, wie viele Führerscheine es gibt

Düsseldorf (RPO). Das Auto ist des deutschen liebstes Kind, so heißt es. Dafür spricht die steigende Anzahl an abgelegten Führerscheinprüfungen. Allein im vergangenen Jahr waren es über 3,5 Millionen. Dennoch existieren zur genauen Anzahl der Führerscheine in Deutschland nur Schätzungen.

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) waren nach Angaben des Deutschen Kraftfahrt-Bundesamts im Januar 2010 rund 27,8 Millionen Kartenführerscheine registriert. Tatsächlich besitzen jedoch sehr viel mehr Deutsche eine Fahrerlaubnis.

Das Bundesamt für Straßenwesen schätzt die Anzahl der Fahrerlaubnisbesitzer in Deutschland auf cirka 54 Millionen. Im ZEFR werden lediglich die Fahrberechtigungsausweise registriert, die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden. Im Zuge der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts wurden damals die heutigen Kartenführerscheine eingeführt. in denen die Fahrerlaubnisklassen europaweit einheitlich geregelt sind.

Erst seit 1999 ein Register

Die Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt und nicht in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht wurden, sind somit nicht erfasst. Deswegen kann auch niemand mit Gewissheit sagen, wie viele es in Wahrheit sind.

Mit 27,8 Millionen ausgestellten Kartenführerscheinen im Januar 2009 ist die Anzahl der Fahrberechtigten im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent gestiegen. 2009 wurden insgesamt 3.531.906 Millionen theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfungen abgelegt. Der Anteil an nicht bestandenen Prüfungen lag bei 28 Prozent.

Mehr Männer als Frauen

Unter den 27,8 Millionen Fahrerlaubnisbesitzern sind rund 16,6 Millionen Männer und 11,2 Millionen Frauen. Bei den Männern sind jeweils rund 5,5 Millionen zwischen 25 und 44 und zwischen 45 bis 64 Jahre alt. Unter den Frauen ist der größte Anteil der Fahrberechtigten mit 4,5 Millionen zwischen 25 und 44 Jahre alt.

Der Klassiker ist der Führerschein der Klasse B. Er ist auf Fahrzeuge limitiert, die nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Dafür sind die Scheine für die Klassen L, M und S inklusive , erklärt Karen-Michaela Jansen, Sprecherin des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin. "L" steht für kleine Trecker bis 32 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit. Unter "M" fallen Mofas bis 45 Stundenkilometer. "S" sind Trikes, Quads oder Mini-Pkw.

Den Pkw-Führerschein der Klassen B und BE machen Männer und Frauen zu gleichen Anteilen. Für den Autoführerschein der Klasse B muss man 18 sein, zumindest, wenn man auch alleine fahren dürfen will. Jugendliche ab 17 Jahre können jedoch im Rahmen des sogenannten begeleiteten Fahrens mit der Klasse BF17 schon hinter das Steuer, wenn ein erwachsener Fahrberechtigter dabei ist. Dieses Modell war zunächst bundeslandgestützt und hat sich bewährt. Die Fahrerlaubnis für einen 100-PS-starken Trecker kann man schon mit 16 Jahren erhalten.

Komplexes Regelwerk

Etwas vertrackter mutet das komplexe Anhänger-Regelwerk der B-Klasse an: Das Gefährt darf ganz generell einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse 750 Kilo nicht überschreitet, sagt Jansen. Aber Achtung: Darüber hinaus erlaubt das Gesetz "Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs", so Jansen. Dies gilt jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Wer ohne großes Kopfrechnen grundsätzlich mehr als 750 Kilo ziehen will, muss zusätzlich den Anhängerführerschein machen, also die Klasse BE.

(tmn/RPO/fmh)
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