Zu teuer für viele Kommunen Vielen Zebrastreifen droht das Aus

Düsseldorf · Früher war alles einfacher. Zumindest wenn es darum ging, einen Zebrastreifen auf die Straße zu malen. Ein Eimer weiße Farbe und ein Pinsel, das war alles, was man brauchte. Mittlerweile ist das Prozedere sehr aufwändig und teuer geworden - weshalb immer mehr Zebrastreifen verschwinden.

 Die Beatles haben den Zebrastreifen auf der Abbey Road zum berühmtesten seiner Art gemacht.

Die Beatles haben den Zebrastreifen auf der Abbey Road zum berühmtesten seiner Art gemacht.

Foto: dpa, ar sab

Eine im Beamtendeutsch R-FGÜ genannte Verordnung macht Zebrastreifen zu ausgeklügelten Systemen - mit Markierungen auf der Straße, einer Mindest-Streifenbreite, Schildern über der Fahrbahn, abgesenktem Bürgersteig für Rollstuhlfahrer, Auffindstreifen für Blinde und ausreichend Beleuchtung.

Längst nicht alle Städte rüsten die Zebrastreifen entsprechend nach. Manche überpinseln lieber.

Trier zum Beispiel hat genau 253 Zebrastreifen, das sind auf die Einwohnerzahl gesehen besonders viele in Deutschland. Dementsprechend teuer wäre die Nachrüstung für die Stadt, die ein Schuldenberg von 672 Millionen Euro drückt.

Allein die Kosten für die Installation von Laternen an einem bisher unbeleuchteten Zebrastreifen dürften zwischen 20.000 bis 25.000 Euro liegen, schätzt die Stadt. Seit Anfang des Jahres überprüft Trier alle weißen Streifen. Bald soll es eine Liste geben, in der steht, wo sie bleiben und wo sie wegkommen.

"Unsere Angst ist, dass die Kommunen sagen: Brauchen wir den Zebrastreifen wirklich, oder können wir das Geld lieber für etwas Anderes verwenden?", sagt Stefan Lieb vom Fachverband Fußverkehr (Fuss). Die Verwaltungsvorschrift, die Lage und Ausstattung von Zebrastreifen regelt, sei zwar schon ein paar Jahre alt. Aber erst jetzt überprüften die Kommunen, ob sie die Normen wirklich einhalten.

 Ein unbeleuchteter Zebrastreifen in Trier. Die Nachrüstung würde laut Stadt 20.000 bis 25.000 Euro kosten.

Ein unbeleuchteter Zebrastreifen in Trier. Die Nachrüstung würde laut Stadt 20.000 bis 25.000 Euro kosten.

Foto: dpa, gfh

Für den Verband Fuss ist klar: Je mehr Zebrastreifen, desto besser. Dieser Aussage widerspricht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der eine Untersuchung zur Sicherheit von Zebrastreifen erstellt hat.

"Wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, vermittelt ein Zebrastreifen nur eine Scheinsicherheit", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung bei der GDV. Richtig geplante und ausgestattete Zebrastreifen seien hingegen so sicher wie Ampeln.

Daran wiederum glaubt man im Ammerland nicht. Im ganzen Landkreis im Nordwesten von Niedersachsen sind die Zebrastreifen entfernt worden. "Wir hatten viele Unfälle oder Fast-Unfälle, weil die Autofahrer sich nicht darauf eingelassen haben, dass die Fußgänger Vorfahrt haben", sagt Landrat Jörg Bensberg.

Dort, wo die Autofahrer die Zebrastreifen eher akzeptieren, könnten Kommunen vielleicht andere Wege gehen. Bensberg findet: "Zebrastreifen sind eher ein städtisches Mittel. Wir sind ein ländlicher Landkreis."

Dabei hat auch das Ammerland Städte, zum Beispiel Bad Zwischenahn. "Dort müssen die Leute russisches Roulette spielen, wenn sie am Rathaus über die Hauptstraße wollen", sagt Volkmar Siems.

 Autos fahren in Bad Zwischenahn über die Straße "Am Brink", im Hintergrund ist das Rathaus zu sehen. In der gesamten Stadt gibt es keine Zebrastreifen mehr.

Autos fahren in Bad Zwischenahn über die Straße "Am Brink", im Hintergrund ist das Rathaus zu sehen. In der gesamten Stadt gibt es keine Zebrastreifen mehr.

Foto: dpa, crj his kno

Im benachbarten Apen wiederum könnten Kinder über einer Strecke von mehr als einem Kilometer nicht über die Straße laufen, sagt Siems, der Ratsherr in Apen ist. "Mein Achtjähriger hat in der Grundschule gelernt, wie er über Zebrastreifen gehen soll. Die Frage ist nur: Wo? Bei uns gibt es gar keine!"

Im Ammerland stehen nun oft Fahrbahnteiler, auf denen sich die Fußgänger ausruhen können, ehe sie die zweite Fahrbahn in Angriff nehmen. Andere Kommunen haben viele Tempo-30-Zonen eingeführt - und dort sind Fußgängerüberwege laut der Verwaltungsvorschrift nicht mehr nötig.

In hessischen Eltville zum Beispiel verschwand der Zebrastreifen auf dem Weg von der Fußgängerzone zum Rhein, weil die Autofahrer an dem Übergang nun auf 20 Kilometer pro Stunde abgebremst werden. "Dort ist keine zusätzliche Sicherung mehr notwendig, weil wir davon ausgehen, dass die Autofahrer langsam fahren", sagt der Eltvilles Hauptamtsleiter Michael Stutze.

Das größte Problem aber liegt für viele Kommunen darin, für ausreichend Beleuchtung zu sorgen. Dortmund stellte bei einer Überprüfung fest: Fast die Hälfte entspricht nicht den Beleuchtungsvorschriften.

Und in Hamm fuhr ein Autofahrer eine Straßenlaterne um - woraufhin der Zebrastreifen dort durchgestrichen werden musste. Fast ein halbes Jahr lang blieb das so, denn der Hersteller des Lichtmastes konnte lange nicht liefern. Erst Mitte September gab es wieder Licht - und wieder einen Zebrastreifen.

Doch die neue Beleuchtungs-, Beschriftungs- und Beschilderungsvorschrift muss nicht das Ende der Zebrastreifen bedeuten. Das macht ausgerechnet das notorisch klamme Berlin deutlich.

Dort werden jedes Jahr 30 bis 40 neue Fußgängerüberwege eingerichtet, wie die Hauptstadt stolz berichtet. Sie fügt hinzu: "In Kürze wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den 400. neuen Zebrastreifen in Betrieb nehmen."

Zebrastreifen, im schönen Behördendeutsch Fußgängerüberwege oder kurz FGÜ, sind dort empfohlen, wo 100 bis 150 Fußgänger pro Stunde auf 300 bis 600 Autos pro Stunde treffen. In der Verwaltungsvorschrift heißt das: "Fußgänger-Querverkehr" tritt "hinreichend gebündelt" auf. Also: "Fußgängerverkehrsstärke" zu "Kraftfahrzeugverkehrsstärke" im richtigen Verhältnis.

Wo aber sind Zebrastreifen nicht vorgesehen? "In der Nähe von Lichtzeichenanlagen (LZA)", also bei Ampeln. Und "auf Straßenabschnitten mit koordinierten LZA", im Volksmund auch Grüne Welle genannt. Außerdem darf die Straße für den "Kraftfahrzeug-Längsverkehr" nicht breiter als 6,50 Meter sein.

Die Streifen sollten nicht schmaler als drei Meter und rechtwinklig zur Fahrtrichtung sein. Doch damit ist es nicht getan. Auch eine Laterne muss leuchten, und zwar nach "DIN 5044 und DIN 67 523". Außerdem natürlich noch die Beschilderung: "An FGÜ ist das Zeichen 350 StVO rechts und links der Fahrbahn ... anzuordnen."

(dpa/csr)
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