Vorschriften für Kanister beachten Vorsicht vor Benzinbomben

Berlin (rpo). Die teils erheblichen Preisunterschiede bei Kraftstoff zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten kurbeln den Tanktourismus an. Die Sachverständigenorganisation Dekra hat deshalb an einige Dinge erinnert, die beim Einkauf mit zusätzlichen Kraftstofftanks nicht immer beachtet werden. So dürfen nur für Kraftstoff freigegebene Kanister benutzt werden. Ein Bußgeld bis zu 750 Euro kann fällig werden, wenn jemand Benzin oder Diesel etwa in Wasserbehälter füllt.

Selbst ein gut erhaltener regulärer Kraftstoffkanister aus Kunststoff hat kein ewiges Leben, erläutert der Branchendienst "PS Automobil Report" (Ausgabe 43/04). Er darf nicht älter als fünf Jahre sein, weil das Material mit der Zeit spröde wird. Eine Prägung auf dem Behälter verrät das Herstellungsdatum. Für Stahlblechkanister gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Altersgrenze. Sie müssen jedoch in einwandfreiem Zustand sein, dürfen weder rosten noch Flüssigkeit verlieren.

Erhöhte Brandgefahr

Das Gefahrengutrecht erlaubt, in tragbaren Kraftstoffbehältern maximal 60 Liter Benzin oder Diesel zu transportieren. Der Zoll ist allerdings weit weniger großzügig. Er hält sich an seine Vorschriften, die auch Tanktouristen beachten sollten. An der deutsch-polnischen Grenze akzeptiert der Zoll beispielsweise maximal 20 Liter Kraftstoff, vorausgesetzt, sie werden in einem 20-Liter-Behälter und nicht in zwei Zehn-Liter-Kanistern transportiert.

Die Dekra erinnert nochmals daran, dass auch von vorschriftsmäßig im Kofferraum verstauten gefüllten Kraftstoffkanistern immer eine erhöhte Brandgefahr und ein Sicherheitsrisiko ausgehen. Damit das Fahrzeug bei einem Unfall nicht zur Benzinbombe wird, sollte in einem solchen Auto zudem "striktes Rauchverbot gelten".

(afp)
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