VW-Abgasskandal Tüv-Plakette für Pkw mit Schummelsoftware in Frage gestellt

Osnabrück · Autofahrer, die ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzen, müssen sich möglicherweise auf Probleme mit der Tüv-Plakette gefasst machen.

Diese Stoffe kommen aus dem Auspuff
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Foto: dpa, jst jhe

"Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt", sagte Tüv-Nord-Sprecher Rainer Camen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das könnte für die Kunden zum Problem werden, die zur Hauptuntersuchung (HU) müssen, bevor ihr Auto umgerüstet wurde.

"Ab Mitte 2017 würde dies als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann erst nach der Umrüstung erteilt", sagte Camen. Einzelheiten dazu seien jedoch noch in Abstimmung.

Eine Übergangsregelung will der Tüv demnach nicht einräumen. Betroffen seien schlicht "die Fahrzeuge, bei denen die Schummelsoftware eingesetzt wurde". Durch die Software hatten Fahrzeuge eine Testsituation erkannt und den Ausstoß von Stickoxiden heruntergefahren.

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Kurze Zeit später widerspricht sich der Tüv selbst und behauptet gegenüber "Focus", die Plakette doch weiter zu verteilen.

Dafür meldet der "Kölner Stadt-Anzeiger", dass der Tüv Rheinland nun sagt, nicht umgerüsteten Fahrzeugen die Plakette verweigern zu wollen: "Eine Plakette wird nicht erteilt und das Fahrzeug wird stillgelegt, wenn ein Pkw nicht nachgerüstet wurde", sagte TÜV-Rheinland-Sprecher Wolfgang Partz dem Blatt.

"Ab dem 1. Juli 2017 würde dies als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, die allgemeine Betriebserlaubnis wird dann erst nach dem vorgeschriebenen Motor-Update wieder erteilt", sagte Partz. Betroffen seien "die Fahrzeuge, bei denen die Mogel-Software eingesetzt wurde", so Partz. "Wir haben mittlerweile auch die technischen Möglichkeiten, um zu erkennen, ob umgerüstet wurde oder nicht."

Mitte 2017 werden aber noch nicht alle der rund 2,5 Millionen betroffenen Diesel-Autos für das Softwareupdate und den Einbau eines Plastikgitters in der Werkstatt gewesen sein.

Bei der Dekra, einer anderen großen Prüforganisation, wusste man nichts davon. Da es keine Ansage vom Kraftfahrtbundesamt gebe, würde man die Plaketten verteilen, egal ob die Fahrzeuge bereits umgerüstet seien oder noch nicht, hieß es dort.

Laut "NOZ" wollte jedoch das Kraftfahrtbundesamt damit nichts zu tun haben. Entsprechende Ansagen müssten aus dem Bundesverkehrsministerium kommen.

Beim Ministerium gab es auch auf wiederholte Anfrage der Zeitung keine Antwort auf die Frage, ob die betroffenen Fahrzeuge keine Prüfplakette bekommen. Allgemein hatte das Ministerium im Zuge des Abgasskandals aber bereits erklärte: "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden."

VW verweist dagegen auf eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Fahrzeughalter ihr Auto in die Werkstatt bringen dürften.

(csr)
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