Fotos Welche Verkehrsschilder gehen, welche kommen
Zum 1. September 2009 müssen sich Autofahrer von etlichen Verkehrszeichen aus der Straßenverkehrsordnung verabschieden. Manche können bei besonderen Gefahrenlagen erhalten bleiben, andere verschwinden komplett. Das sorgt für Kritik. Sehen Sie hier die aktuellen Veränderungen.
Das Schild Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken soll ebenso komplett wegfallen wie...
...die dreistufige Bake vor einem beschrankten Bahnübergang.
Vor allen Bahnübergängen, ob beschrankt oder unbeschrankt, soll künftig ein Eisenbahnzug-Symbol warnen. Der Fahrgast-Verband Pro Bahn kritisiert, dass Autofahrer damit künftig selbst rausfinden müssen, ob eine technische Sicherung vorhanden ist oder nicht. Damit werde es an Bahnübergängen noch gefährlicher.
Ersatzlos gestrichen werden auch die nachfolgenden vier Vorschriftszeichen: Einbahnstraße,...
...Richtgeschwindigkeit,...
...Ende Richtgeschwindigkeit und...
...das Zusatzzeichen Parken.
Die Verwirrung scheint komplett, weil es sieben Gefahrenzeichen gibt, die zwar offiziell entfallen, aber bei besonderen Gefahrenlagen noch als sogenanntes "Sinnbild" aufgestellt werden dürfen. Dazu zählen:
Schnee-/Eisglätte...
...Steinschlag...
...Split/Schotter...
...Bewegliche Brücke...
...Ufer...
...Fußgängerüberweg...
...Flugbetrieb.
Diese sieben Gefahrenzeichen dürfen dann aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörden nachweisen, dass das allgemeine Gefahrzeichen (schwarzes Ausrufezeichen) plus Zusatzzeichen nicht als Warnung ausreicht.
Im Zuge der von Verkehrsminister Tiefensee (SPD) verordneten Maßnahme werden auch neue Verkehrsschilder eingeführt:
Neu im Schilderwald ist die "durchlässige Sackgasse".
Neu beschildert wird auch der Beginn einer "Parkraumbewirtschaftungszone" sowie...
...deren Ende. Dafür kann die aufwendige Beschilderung entfallen, die bislang die Autofahrer alle paar Meter daran erinnert hat, ein Parkticket zu holen oder Parkscheibe/Parkausweis gut sichtbar auszulegen.
Mit dem Zusatzzeichen "Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei" kann das Skaten auch auf Radwegen und am rechten Fahrbahnrand ausdrücklich zugelassen werden. Bislang waren die Rollschuhfahrer auf die "Fußgängerverkehrsflächen" verbannt, selbst wenn darauf Sand oder Kies war.