Fahrverbot droht Wendeverbot gilt auch auf Kraftfahrstraßen

Düsseldorf (rpo). Dass man auf Autobahnen nicht wenden darf, saugt man schon fast mit der Muttermilch auf. Nicht ganz so verbreitet ist das Wissen, dass dieses strikte Verbot auch auf so genannten Kraftfahrstraßen gilt.

Diese sind durch ein Schild mit weißem Auto auf blauem Grund gekennzeichnet. Experten der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherung Arag warnen daher vor allem vor Haltebuchten an diesen Straßen, die sich scheinbar für Wendemanöver anbieten.

Der Verlockung zum Wenden an einer Haltebucht sollten Autofahrer unbedingt widerstehen, da dies teuer werden könne, heben die Arag-Experten unter Bezug auf ein Urteil des Bayerisches Obersten Landesgerichts hervor.

Wer die Bucht zum Richtungswechsel nutze, riskiere eine Strafe von 150 Euro und zusätzlich einen Monat Fahrverbot. (AZ: 1ObOWi 301/02).

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