Streit um BußgeldHandynutzung im Auto: Weiterreichen ist nicht gleich Telefonieren
Wer seinem Beifahrer das Handy reicht, muss nach Angaben des Oberlandesgerichtes Köln kein Bußgeld zahlen. Denn verboten ist nur das Telefonieren oder SMS-Schreiben.
Wer seinem Beifahrer das Handy reicht, muss nach Angaben des Oberlandesgerichtes Köln kein Bußgeld zahlen. Denn verboten ist nur das Telefonieren oder SMS-Schreiben.