Wissenswertes für Autofahrer Gilt der Automatik-Führerschein für halbautomatische Autos?

Essen · Wer seine Führerscheinprüfung mit einem Automatik-Auto gemacht hat, darf kein Fahrzeug mit manueller Schaltung fahren. Doch was ist mit halbautomatischen Fahrzeugen?

 Der Automatik-Führerschein gilt auch für halbautomatische Autos, nicht jedoch für Schalt-Fahrzeuge.

Der Automatik-Führerschein gilt auch für halbautomatische Autos, nicht jedoch für Schalt-Fahrzeuge.

Foto: istockphoto.com/Alexander Raths

Das regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Paragraf 17 Absatz 6. Laut dem Tüv Nord ist dort geregelt, dass die in einem Automatik-Auto erworbene Fahrerlaubnis auf Pkw ohne Kupplungshebel beziehungsweise ohne Kupplungspedal beschränkt ist. Es gibt aber auch halbautomatische Fahrzeuge. Hier schaltet der Fahrer die Gänge manuell über einen Schaltknüppel, aber ohne Kupplungspedal.

Solche Autos dürfen Inhaber eines Automatik-Führerscheins fahren, so der Tüv Nord. Der Schaltknüppel leitet zwar vor dem Gangwechsel auch die Betätigung der Kupplung ein, ein Kupplungspedal gibt es aber nicht. Erkennen kann man die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Pkw mit automatischer Kraftübertragung an der Schlüsselzahl 78 auf der Führerscheinkarte. Und umgekehrt gilt die Beschränkung natürlich nicht: Wer einen "klassischen" Führerschein hat, darf Automatik-Autos fahren.

(dpa)
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