Gefahr im Straßenverkehr Betrunkenen Fußgängern drohen Konsequenzen

Hamburg · Adventszeit ist Weihnachtsmarktzeit. Doch auch wer zu Fuß nach Hause läuft, sollte nicht zu tief ins Glühweinglas schauen. Unfallverursacher haften, selbst wenn sie Fußgänger sind.

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Foto: dpa, Roland Weihrauch

Wer nach einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt keinen Ärger mit der Polizei bekommen möchte, sollte lieber nicht zu viel Glühwein trinken - auch wenn er zu Fuß nach Hause geht. Denn auch Fußgänger, die betrunken einen Verkehrsunfall verursachen, müssen rechtliche Konsequenzen befürchten.

Es gebe zwar keine Promille-Regeln wie bei betrunkenen Autofahrern oder Radlern, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Wenn ein Gericht feststelle, dass der betrunkene Fußgänger an dem Unfall schuld sei, hafte aber auch er. "Man muss das unbedingt ernst nehmen", warnt Rademacher. Fußgänger sollten sich genau überlegen, wie viel Alkoholisches sie auf dem Weihnachtsmarkt trinken.

Führerscheinentzug droht

Das gilt für Autofahrer ohnehin. Wer mit 0,3 Promille Alkohol oder mehr in einen Unfall verwickelt ist, macht sich strafbar und muss befürchten, dass ihm der Führerschein genommen wird. Ab 0,5 Promille ist der Führerschein für mindestens einen Monat weg - auch wenn kein Unfall passiert ist. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als fahruntüchtig und können ihren Schein ein ganzes Jahr lang verlieren - bei besonders schweren Fällen sogar fünf Jahre lang.

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Foto: shutterstock/ gwolters

Auch Radfahrer schauen besser nicht zu tief ins Glühweinglas. Bei einem Alkoholpegel zwischen 0,3 und 1,6 Promille müssen sie mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Weist der Staatsanwalt ein Fehlverhalten nach, drohen sieben Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von einem Nettomonatsgehalt.

Straftat ab 1,6 Promille

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Ab dieser Grenze werden Radler zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt. Je nach Ergebnis spricht die Straßenverkehrsbehörde ein unbefristetes Radfahrverbot aus - oder kassiert den Autoführerschein ein.

Letzteres müssen betrunkene Fußgänger in der Regel nicht befürchten. Der Führerschein wird ihnen normalerweise nur dann genommen, wenn sich nach einem Unfall oder einer Kontrolle herausstellt, dass sie alkoholabhängig sind, sagt die Fachanwältin für Verkehrsrecht Daniela Mielchen. Trotzdem: Volltrunken nach Hause laufen ist immer eine schlechte Idee, findet Rademacher vom DVR. "Es kann ja im schlimmsten Fall für den Fußgänger tödlich ausgehen."

(dpa)
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