Bußgelder drohen Winterreifen in Europa - das muss man wissen

Düsseldorf · Wer in den Wintermonaten mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorab über eine dort eventuell bestehende Winterreifenpflicht informieren. Mancherorts drohen bei falscher Bereifung drastische Bußgelder.

Bußgelder drohen: Winterreifen in Europa - das muss man wissen
Foto: ADAC/ Wolfgang Grube

Erstaunlich, aber in Österreich gibt es keine generelle Ausrüstungspflicht. Jedoch müssen Autofahrer bei Eis und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein, die eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben.

Vom 1. November bis 15. April gilt diese Verpflichtung in der Alpenrepublik. Wer sie missachtet, kann je nach Umständen zu einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro verdonnert werden. In harmlosen Fällen kassieren die Ordnungshüter ein Bußgeld von 35 Euro.

Nicht ganz so drastisch geht es in der Schweiz zu. Zwar gibt es auch dort keine generelle Winterreifenpflicht, bei mangelhaften Reifen - egal ob Sommer- oder Winterreifen - kann eine Buße von 100 Franken verhängt werden.

In Frankreich kann je nach Witterung der Winterreifen durch Schilder vorgeschrieben sein. Die Reifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm vorweisen. 135 Euro Bußgeld drohen demjenigen, der die angeordnete Schneeketten- und Winterreifenpflicht missachtet.

In Italien geht es beim Thema Winterreifen etwas unübersichtlich zu, es gibt dort keine einheitliche Regelung. Die einzelnen Provinzen können den Zeitrahmen und die Strecken für die Winterreifenpflicht frei bestimmen.

Die dortigen Behörden entscheiden je nach Straßen-Situation. Südtirol bildet eine Ausnahme: Dort dürfen Kraftfahrzeuge vom 15. November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Das gilt auch auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 85 bis 338 Euro.

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In Tschechien gibt es bei Schnee, Eis und Matsch eine Winterreifenpflicht. Diese gilt auch allgemein bei Temperaturen unter vier Grad Celsius und zwar vom 1. November bis 31. März. Pkw-Reifen müssen mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern haben. Wer mit falschem Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 1500 bis 2500 Kronen rechnen (etwa 55 bis 92 Euro).

Schneeketten können in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz von den Behörden örtlich angeordnet werden. Die Ketten müssen mindestens an den Antriebsrädern befestigt werden.

(csr)
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