Dauerbrenner vor Gericht Die schlimmsten Handy-Fehler im Auto

Düsseldorf (RPO). Handys am Steuer sind ein Dauerbrenner vor Gericht. Seit sie zu Alleskönnern geworden sind, gibt es immer wieder Streitfälle, was außer Telefonieren verboten ist. Manches ist nämlich auch erlaubt. Hier erfahren Sie, wie die Richter im Einzelfall entschieden haben.

Die Top Five der Handy-Ausreden
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Foto: ddp

Am Steuer ist das Handy bekanntlich tabu. Wer beim Auto- oder Motorradfahren dennoch telefoniert, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer zahlen 20 Euro. Grundsätzlich ist das jedem klar. Trotzdem telefoniert nach Untersuchungen der Sachverständigenorganisation Dekra mehr als jeder fünfte Fahrer im Auto (siehe Infokasten).

Folge: Viele werden erwischt. "Fast jeden Monat findet sich eine neue Entscheidung zum Handyverbot", sagt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Grundsätzlich gilt: Nicht nur das Telefonieren ist verboten, sondern schlicht jede Handynutzung ohne Freisprechanlage.

"Sowie sie das Handy anfassen, ist es vorbei", sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Im Gesetz heißt es "in der Hand halten". Doch es gibt Ausnahmen: So bleibt das bloße Umlagern des Gerätes vom Ablagefach in die Mittelkonsole straffrei, entschied beispielsweise das OLG Köln (Az.: 83 Ss OWi 19/05). Und wenn das Handy beim Fahren in den Fußraum fällt, darf man es laut OLG Bamberg wieder aufheben, ohne einen Punkt zu riskieren (Az.: 3 Ss OWi 452/07).

"Sämtliche Bedienfunktionen sind aber vom Verbot umfasst", so ACE-Sprecher Lempp. Das gilt laut OLG Köln selbst für das integrierte Navi (Az.: 81 Ss-OWi 49/08). "Anders nur, wenn das Handy in einer Halterung steckt und nicht berührt zu werden braucht", erläutert Maximilian Maurer vom ADAC in München.

Untersuchungen haben laut Maurer gezeigt, dass die Fehlerhäufigkeit während des Telefonierens bis zu 15 Mal höher ist. "Besonders riskant ist es, während der Fahrt auf das Telefon zu schauen, zum Beispiel, um eine Nummer aufzurufen", warnt Dekra-Unfallanalytiker Jörg Ahlgrimm. Ohne Freisprecheinrichtung sei es sicherer, Gespräche nicht anzunehmen.

"Bei wiederholten Verstößen kann es sogar passieren, dass die Fahrtauglichkeit infrage gestellt wird und man zum Idiotentest muss", warnt ACE-Experte Lempp. So urteilte auch das OLG Jena (Az.: 1 Ss 54/06).

Im Zweifelsfall glaube der Richter immer der Polizei, sagt Jörg Elsner vom Anwaltverein. "Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt nicht." Ganz ausweglos ist er aber nicht. So hob das OLG Karlsruhe die Geldbuße gegen eine Frau auf, da die Angaben des Polizisten "zu vage" gewesen seien (Az.: 1 Ss 135/08). Einen Einspruch sollte laut ACE aber nur riskieren, "wer eine Rechtsschutzversicherung hat".

(tmn/RPO/kpl)
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