Verkehrssünden im Ausland Fahrverbot, Haftstrafe, Zwangsversteigerung

Düsseldorf/München · Drängler und Raser im Straßenverkehr beschäftigen derzeit eine Expertengruppe beim 51. Verkehrsgerichtstag. Während hierzulande oftmals "nur" ein Bußgeld droht, gelten für Verkehrssünder im Ausland andere Regeln. Haftstrafen und Enteignung des Fahrzeuges sind nicht selten.

Polizei-Kontrolle: Darauf sollten Sie achten
Infos

Polizei-Kontrolle: Darauf sollten Sie achten

Infos
Foto: rpo/Vassilios Katsogridakis

Fahrverbote sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verstöße im Ausland zwar nicht, doch schon relativ harmlose Verstöße werden in vielen Ländern mit höheren Strafen als in Deutschland geahndet, wie der ADAC mitteilt. Wer in den Niederlanden beispielsweise mit 20 km/h zu viel erwischt wird, zahlt mindestens 155 Euro, über 50 km/h Überschreitung werden mit 510 Euro Bußgeld bestraft. Besonders teuer ist ein Vergehen in Norwegen. Ab 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind 1500 Euro fällig.

Bis zu 2180 Euro in Österreich

Noch teurer in Sachen Tempoüberschreitung ist nur Österreich. Dort müssen für über 50 km/h Überschreitung 2180 Euro bezahlt werden. Ebenfalls hohe Strafen drohen in Finnland und Schweden. Meist müssen diese sofort vor Ort beglichen werden, andernfalls wird es noch teurer. In Griechenland kostet beispielsweise ein Überholverstoß bei Sofortzahlung 350 Euro, nach zehn Tagen muss dann die doppelte Summe überwiesen werden.

Zum Vergleich: Erst in der vergangenen Woche wurde ein Autofahrer aus Recklinghausen in einer Tempo-100-Zone auf der Autobahn 45 bei Dortmund von der Polizei mit 246 Kilometern pro Stunde geblitzt. Den Fahrer erwarten mindestens 600 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.

Führerscheinentzug für immer

In der Schweiz würde ein solches Vergehen als "Raserdelikt" gelten. Denn dort wird der Begriff "Raser" seit diesem Jahr per Gesetz definiert. Von einem "Raserdelikt" wird demnach dann gesprochen, wenn die Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 40 km/h, innerorts um 50 km/h, außerorts um 60 km/h und auf Autobahnen um 80 km/h überschritten wird. Liegt ein Vergehen vor, folgt der Führerscheinentzug für zwei Jahre, bei einem Wiederholungsfall für immer.

Eine ausnahmeweise Wiedererteilung der Führerscheins erfolgt erst nach zehn Jahren und auch nur dann, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wurde die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu ist eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, die Höchststrafe wurde auf vier Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Weiter heißt es beim Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA): "Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden".

Zwangsversteigerung des Autos

Mit besonders hohen Bußgeldern wird in einigen Ländern auch ein Alkoholvergehen am Steuer geahndet. Die Polizei in Dänemark verlangt ein Bußgeld bis zu einem Monatsgehalt, in Finnland sind mindestens 15 Tagessätze zu zahlen. Besonders aufpassen müssen Fahrer in Schweden: Schon ab 0,2 Promille kann einem neben einem hohen Bußgeld auch eine Haftstrafe drohen, mindestens 770 Euro werden zudem vom Staat kassiert. Nicht weniger zimperlich sind die Spanier: Wer mehr als 1,2 Promille hat und dabei 60 km/h zu schnell fährt, riskiert ebenfalls eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten. In Italien wird das Auto bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille indes sofort sichergestellt und, sofern der Besitzer selbst hinterm Steuer saß, enteignet und zwangsversteigert.

Der ADAC rät deshalb zu vorsichtiger Fahrweise - das ist nicht nur sicherer, sondern schont auch die Geldbörse. Vor allem, weil seit Oktober 2010 nicht bezahlte Bußgelder ab 70 Euro aus allen 26 EU-Ländern auch in Deutschland eingetrieben werden können.

(sgo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort