Fünf Euro mehr Falschparken wird teurer

München · Kein Scherz: Zum 1. April kommt falsches Parken nicht nur teurer, die öffentliche Hand langt auch gleich mal wieder besonders ungeniert hin. Je nach Vergehen wird das Verwarnungsgeld mal eben verdoppelt.

 Kostet ab dem 1. April 2013 zehn, statt fünf Euro: Das Knöllchen für Falschparker.

Kostet ab dem 1. April 2013 zehn, statt fünf Euro: Das Knöllchen für Falschparker.

Foto: sp-x/axa

Wie in jedem Jahr müssen sich Autofahrer auch 2013 wieder auf viele Neuerungen einstellen. Und meistens wird es teurer. So zum Beispiel das Verwarnungsgeld für die Überschreitung der Parkdauer.

Wer keine vorgeschriebene Parkscheibe oder keinen gültigen Parkschein im Auto sichtbar liegen hat, muss bisher fünf Euro zahlen. Dies gilt auch für abgelaufene Parkuhren oder das Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten. Für das gleiche Vergehen werden ab 1. April 2013 10 Euro fällig.

Laut dem ADAC erhöht sich auch in anderen Fällen der jetzt noch aktuelle Betrag jeweils um fünf Euro. Wer also etwa länger als eine Stunde falsch steht, bekommt für diese Ordnungswidrigkeit zurzeit ein "Knöllchen" in Höhe von 10 Euro, ab 1. April 2013 sind es dann 15 Euro. Wer sein Auto länger als drei Stunden ohne gültiges Parkticket oder Parkscheibe zurücklässt, erhält zum Stichtag eine schriftliche Verwarnung und darf 30 Euro zahlen.

(SP-X/sgo/rm)
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