Führerscheinklassen Von A wie Motorrad bis T wie Zugmaschine

Düsseldorf · Wer beim heutigen EU-Pkw-Führerschein die gleichen Fahrberechtigungen wie bei der alten Klasse 3 erwerben will, muss gleich vier Prüfungen absolvieren.

Den 3er fürs Auto und den 1er fürs Motorrad - auf diesen simplen Nenner ließ sich die Führerscheinkunde früher bringen. Mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 verschwanden die nationalen Klassen von 1 bis 5. Sie wurden durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt. Die wichtigsten Klassen im Überblick:

AM Die kleinste Zweiradklasse umfasst Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 ccm beziehungsweise vier kW bei Elektromotoren. Auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und dreirädrige Kleinkrafträder ist sie nötig. Mindestalter: 16 Jahre. Andere Fahrzeugklassen sind nicht eingeschlossen. Der AM entspricht der früheren Führerscheinklasse 4.

A1 Wer mit 16 Jahren gleich den A1er macht, darf Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW/15 PS fahren. AM ist automatisch inbegriffen. Im früheren System entspricht der A1 der Klasse 1b.

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A Gilt für Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung. Der Weg dorthin führt über die Klasse A2, für die ein Mindestalter von 18 Jahren und maximal 35 kW/48 PS vorgesehen sind. Nach zwei Jahren Fahrpraxis wird aus A2 nach einer praktischen Prüfung die Klasse A. Wer direkt in die Klasse A will, muss mindestens 24 Jahre alt sein.

B Aus dem 3er ist die Klasse B geworden. Automatisch enthalten: AM und L. Durften Besitzer eines alten 3ers neben Pkw auch Lkw bis 7,5 Tonnen oder einen leeren Bus mit Anhänger fahren, ist B auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschränkt. Wer schwerere Anhänger ziehen will, benötigt die Klasse BE oder die Erweiterung B96. Der Unterschied besteht darin, dass es sich bei B96 lediglich um eine Erweiterung der Klasse B auf ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 4250 Kilo handelt, während man mit der BE-Klasse ein Gespann mit bis zu sieben Tonnen Gesamtgewicht bewegen darf (maximales Anhängergewicht: 3,5 Tonnen).

C C fasst verschiedene Lkw-Klassen zusammen. Mit C1 dürfen Lkw bis 7,5 Tonnen bewegt werden (ist im alten 3er-Führerschein schon enthalten). Mit der höchsten Lkw-Klasse CE dürfen Sattelkraftfahrzeuge oder ein Gliederzug mit einem Gesamtgewicht auch über zwölf Tonnen bewegt werden. Für C und CE sind ein Mindestalter von 21 Jahren sowie die Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.

D Diese Klasse umfasst Busführerscheine und die Klassen L und T, zum Beispiel Zugmaschinen wie Traktoren. Weitere Sonderklassen betreffen Mofas und Quads. "Für ein Mofa muss kein Führerschein im klassischen Sinne erworben werden", sagt Gerhard Roth vom TÜV Süd. "Fahrberechtigt ist, wer 15 Jahre alt ist und eine Prüfbescheinigung vorlegen kann, die theoretischen und praktischen Unterricht voraussetzt." Quads wiederum werden als "vierspurige Fahrzeuge" eingeordnet, weshalb je nach Motorisierung die Klasse AM oder B erforderlich ist.

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Die höhere Zahl an Führerscheinklassen ergibt sich aus der Anpassung an die EU-Klassen. "Der Vorteil ist, dass der Besitzer mit einem Dokument EU-weit unterwegs sein kann", sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).

Allerdings: Durch die vielen Klassen sind im Vergleich auch die Kosten deutlich gestiegen. Wer etwa 1997 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, bezahlte inklusive der Pflichtstunden laut BVF umgerechnet im Schnitt etwa 1100 Euro. Für die gleichen Fahrberechtigungen müsste ein Fahrschüler heute neben der Klasse B (circa 2000 Euro) auch in den Klassen BE, C1, und T eine Prüfung ablegen - was mit 6000 bis 8000 Euro zu Buche schlagen werde.

Allein für den Lkw-Führerschein C1 für Lastwagen bis 7,5 Tonnen müssen rund 1500 Euro eingerechnet werden. Daneben aber verfügen Führerscheininhaber der Klasse 3 über Fahrberechtigungen, die heute zum Teil gar nicht einzeln erworben werden können. "Umgekehrt wird derjenige, der heute alle Lizenzen der damaligen Klasse 3 erwirbt, mehr fahren können", sagt von Bressensdorf. Grundsätzlich sei ein direkter Vergleich von damals zu heute aufgrund der EU-Klassen so kaum möglich.

Von der Notwendigkeit so mancher neuer Führerscheinklassen ist der Fahrlehrerverband indes nicht überzeugt: "B96 ist im Grunde völlig überflüssig", sagt von Bressensdorf. "Denn mit der Klasse BE können Autofahrer viel mehr bewegen, und der Umfang der Schulung ist mit sieben Stunden praktisch gleich."

Bei BE stehe am Ende lediglich noch eine kleine Prüfung, die nahezu jeder bestehe. Ältere Führerscheininhaber sind angesichts der vielen neuen Klassen also klar im Vorteil. Denn eine einmal erlangte Fahrerlaubnis gilt ein Leben lang - es sei denn, der Führerscheininhaber verliert sie durch den Einzug der Lizenz dauerhaft.

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Die Gültigkeit des inzwischen scheckkartengroßen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, dann wird ein neues Dokument mit einem aktuellen Bild fällig. "Ältere Führerscheine, sowohl die bis 1998 ausgegebene Papiervariante als auch die ersten Kartenführerscheine bis 2013, müssen bis 2033 umgetauscht werden", sagt Roth.

Insgesamt müssen laut Kraftfahrbundesamt und der Bundesanstalt für Straßenwesen rund 45 Millionen Führerscheine bis 2033 umgetauscht werden.

(RP)
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