Streit um Bußgeld Handynutzung im Auto: Weiterreichen ist nicht gleich Telefonieren

Köln · Wer seinem Beifahrer das Handy reicht, muss nach Angaben des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln kein Bußgeld zahlen. Denn das Handy weiter zu reichen, ist nicht mit dem Telefonieren oder SMS-Schreiben zu vergleichen.

Tablets erobern die Autos
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In einem sehr speziellen Fall hob das OLG Köln ein Urteil des Amtsgerichtes auf. Eine Autofahrerin war zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden, weil sie verbotswidrig ihr Handy benutzt habe. Wie das OLG am Montag in einer Mitteilung ausführte, hatte der Sohn und Beifahrer ein klingelndes Handy nicht in der Handtasche seiner Mutter gefunden. Dann suchte die Autofahrerin während der Fahrt danach, fuhr um eine Kurve und reichte gleichzeitig das gefundene Telefon ihrem Sohn, der den Anruf entgegennahm.

Die OLG-Richter meinten, das bloße Aufnehmen und Weglegen des Mobiltelefons ohne Ablesen des Displays leite keine eigene Kommunikation ein. Jetzt muss das Amtsgericht sich wieder mit dem Fall befassen.

(lnw)
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