Um die Gewährleistung feilschen Regeln beim Kaufvertrag für ein Auto von privat

Düsseldorf · Ohne Papiere keine Geschäfte: Wer einen Kaufvertrag für ein Auto von privat vorlegt, muss unter Umständen Auflagen erfüllen. Und zwar immer dann, wenn es um die gesetzlich geregelte Sachmängelleistung geht.

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Foto: gms

Diese kann bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden, da sie keine Garantie darstellt. Dies wiederum ist alleine Sache des Herstellers.

Bei einem Kaufvertrag für ein Auto von privat bestehen besondere Regeln. Anders als bei gewerblichen Verkäufen darf der Anbieter die Sachmängelleistung ausschließen. Damit sind Sie als verkaufende Privatperson nach Unterschrift des Vertrags von allen Verpflichtungen befreit. Allerdings nur, wenn der Käufer des Autos ebenfalls eine Privatperson ist. Anders die Situation bei einem Geschäft zwischen Unternehmer und Privatperson: In diesem Fall schließt eine Unterschrift die Sachmängelhaftung ein. Wegen des Unternehmerstatus des Verkäufers handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag für ein Auto von privat, sondern um einen Vertrag auf gewerblicher Basis.

Autoverkäufe unter Privatpersonen werden in der Regel mit Vordrucken erledigt. Die schriftliche Form ist unerlässlich, da sie als Voraussetzung für später entstehende Ansprüche dient. Auch wenn die Sachmängelleistung entfällt, so kann aus dem Kaufvertrag für ein Auto von privat unter Umständen ein Garantieanspruch hervorgehen. Auch bei Gebrauchtwagen ist dieser üblich, bei einem Verkauf werden sämtliche Leistungen auf den Neubesitzer übertragen. Der Umfang der Garantie ist allerdings nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache der jeweiligen Hersteller.

Der Kaufvertrag für ein Auto von privat hat eine weitere Besonderheit: Er findet bei Freiberuflern keine Anwendung. Wer selbstständig als Handwerker oder Journalist arbeitet und seinen Pkw veräußern möchte, gilt nicht als Privatperson. Auch wenn er den Wagen sowohl privat als auch geschäftlich genutzt haben sollte. Für Verkäufer lohnt sich der Kaufvertrag für ein Auto von privat vor allem wegen der so gegebenen Absicherung. Extras wie eine Probefahrt oder ein Umtauschrecht sind hingegen eher Angelegenheiten für professionelle Händler.

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