Urteil Mietwagen kann nach Unfall erstattet werden

München · Nach einem Verkehrsunfall sind Geschädigte manchmal auf einen Mietwagen angewiesen. Die Kosten können sie sich erstatten lassen. Wie viel die Versicherung des Unfallverusachers zahlen muss, basiert auf einer Schätzung.

Autounfall: Die schlimmsten Fehler nach einem Autounfall
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Foto: dpa/Nord-West-Media TV

Grundlage dafür muss der "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation sein - und nicht die Auskunft des Marktanalysten Schwacke. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 345 C 30646/11), teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Im Gegensatz zu anderen statistischen Erhebungen für den Marktpreis von Mietwagen habe das Fraunhofer-Institut seine anonym durchgeführt, ohne dabei offenzulegen, dass die Abfrage zur Feststellung einer Preisübersicht dient. Dementsprechend lägen die Werte des Fraunhofer-Instituts näher an der Realität und stellten somit eine bessere Grundlage für die Schätzung der zu erstattenden Mitwagenkosten dar, heißt es in der Urteilsbegründung.

(dpa)
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