Kleine Parkplatz-Rempler Richtig verhalten bei Bagatellschäden

Düsseldorf (RPO). Der kleine Rempler auf dem Parkplatz, ein kleiner Kratzer im Lack – wie muss man sich eigentlich nach einem Bagatellschaden verhalten? Und was ist eigentlich ein Bagatellschaden? Wir verraten es Ihnen und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Was Sie bei Bagatellschäden beachten müssen
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Foto: ADAC

Düsseldorf (RPO). Der kleine Rempler auf dem Parkplatz, ein kleiner Kratzer im Lack — wie muss man sich eigentlich nach einem Bagatellschaden verhalten? Und was ist eigentlich ein Bagatellschaden? Wir verraten es Ihnen und sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Der Kratzer oder vielleicht auch eine Delle lassen sich auch für wenig Geld einfach wieder beheben. Aber wo ist die Grenze für einen Bagatellschaden? Die Gerichte in Deutschland akzeptieren eine maximale Schadenshöhe bis etwa 750 Euro. In solchen Fällen müssen Sie normalerweise nicht die Polizei rufen.

Doch selbst wenn der Unfallverursacher seine Schuld eingesteht und bereitwillig seine Daten angibt, kann sich der Geschädigte nicht einfach zurücklehnen. Zunächst geht es um das Festhalten des Geschehenen. "Im günstigsten Fall wird ein Unfallprotokoll erstellt, das beide Seiten unterschreiben", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

"Europäischer Unfallbericht"

In dem Protokoll werden die Fakten festgehalten, auf die sich die Parteien einigen können. Außerdem sind die wichtigsten Informationen auszutauschen - also Name und Anschrift, Kennzeichen der Fahrzeuge und wenn möglich auch die Versicherungsnummern. Mit den Formularen des Europäischen Unfallberichts lässt sich die Aufnahme der Fakten nach einer Kollision vereinfachen. Empfohlen wird, die Ausdrucke in zweifacher Ausfertigung im Handschuhfach für alle Fälle mitzuführen.

"Das Rufen der Polizei ist in solchen Fällen in der Regel nicht nötig", sagt Rüter de Escobar. Die Unfallaufnahme durch die Beamten ist sinnvoll, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Bei einem Bagatellunfall wird nur zum Anruf bei der Polizei geraten, wenn keine Übereinstimmung erreicht wird oder etwas vor Ort "eigenartig" erscheint - zum Beispiel die Vermutung besteht, dass der Unfallverursacher womöglich angetrunken ist.

Doch selbst wenn der Unfallhergang ohne Auffälligkeiten abging und der Schaden auch noch so klein ist - der Geschädigte kann auch nach Abklärung der Situation nicht darauf hoffen, dass alles seinen Weg geht. Besser ist es in jedem Fall, Beweismittel zu sichern. "Bei geringen Schäden werden meist ein Kostenvoranschlag und Fotos der beschädigten Teile verlangt", erläutert Jost Kärger, Jurist beim ADAC in München, das Verhalten gegnerischer Versicherungen.

Vorsicht mit Sachverständigen

Das bedeutet nicht, deswegen gleich einen Sachverständigen zu beauftragen. Denn als Anhaltspunkt, ab wann ein solcher unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden kann, gilt eine Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Besser ist der Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Und während der Unfall an sich eine Sache von wenigen Sekunden ist, dauert es auch bei Kleinschäden doch eine Weile, bis eine Versicherung zahlt. "Wenn die Aussagen klar und einheitlich sind, und man dazu noch Glück hat, dann dauert es ein bis zwei Wochen", sagt Jost Kärger vom ADAC. "Sonst sind es aber meist drei bis vier Wochen."

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