Pappnase ja - Alkohol nein Sicher fahren in der Karnevalszeit

Düsseldorf (RPO). Ritterrüstung, Clownsglatze und Hexenkluft - in der Karnevalszeit ist so gut wie alles salonfähig. Allerdings nicht am Steuer: So darf die Verkleidung den Fahrer nicht behindern. Und auch bei Alkohol hört der Spaß auf. Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein.

Sieben krasse Karnevalsfehler der Autofahrer
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Foto: ddp

Der Konsens ist so breit wie die, die berauscht immer wieder gegen ihn verstoßen: Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen. So lauten die Warnungen, die Verkehrsclubs, Versicherungen, Politiker, Rosenmontags-Organisatoren und andere in Karneval, Fasching oder Fastnacht Involvierte jedes Jahr aufs Neue im Gleichklang beschwören. Doch die Aufrufe verpuffen häufig ungehört, Narren und Jecken erscheinen beratungsresistent.

Unglücksfahrten unter Alkohol sind in der fünften Jahreszeit leider vorhersehbar: "Viele Autofahrer werden ihren Führerschein verlieren, weil sie zu tief ins Glas geschaut haben" - damit rechnet etwa der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS), lange bevor die Karnevalszeit ihren Höhepunkt erreicht. Ebenso vorhersehbar sind auch die Konsequenzen von Promillefahrten.

Schon bei Fahrfehler Führerschein weg

Im Prinzip wissen die meisten, was ihnen bei Suff am Lenkrad blüht. Die Feinheiten der Regeln sind dagegen nicht jedem bekannt. So gilt in Deutschland zwar eine 0,5-Promille-Grenze: Bis zu diesem Blutalkoholwert droht bei ansonsten vorbildlicher Fahrt keine Strafe. Doch werden Fahrfehler begangen, kann der Führerschein laut KS schon ab 0,3 Promille eingezogen werden.

500 Euro Bußgeld und mindestens einen Monat Fahrverbot riskiert, wer erstmals die 0,5-Promille-Grenze überschreitet. Hinzu kommen vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wiederholungstäter zahlen das Doppelte und dürfen drei Monate nicht ans Steuer. Ab 1,6 Promille steht die landläufig als Idiotentest bezeichnete Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) an. 2009 wurden die Strafen für Alkoholfahrten zuletzt verschärft.

Für die Karnevalszeit gibt es keine eigene Unfallstatistik. Generell ist laut KS aber bei jedem vierten Verkehrsunfall mit Todesfolge, der sich in Deutschland ereignet, Alkohol im Spiel. Doch warum führen immer wieder Pappnasen und andere Karnevalisten trotz Tunnelblicks den Autoschlüssel ins Zündschloss? Gerhard Laub, Verkehrspsychologe beim TÜV Süd in München, erklärt: "Zur Karnevalszeit lacht man über Witze, über die man sonst nicht lacht - es werden Regeln aufgehoben." Komme noch Alkohol ins Spiel, sei die Enthemmung besonders groß. Karneval sei deshalb eine Zeit, in der Autofahrer sich häufig zu viel zutrauten.

"Für viele Menschen, die den Karneval ausgiebig feiern, gehört Alkohol einfach dazu", sagt Anna Fehmel vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Ihr Ratschlag: Wer etwas trinkt, sollte sich fahren lassen. Und damit empfiehlt sie nicht die Fahrkünste eines womöglich ebenfalls betrunkenen Bekannten, sondern das Umsteigen aufs Taxi oder andere öffentliche Verkehrsmittel. Neben dem Sicherheitsgewinn für den Verkehr sieht der ökologisch orientierte VCD darin auch einen umweltschonenden Effekt.

Kaskoschutz tritt außer Kraft

Wer all dies ignoriert, sich trotzdem nach dem närrischen Umtrunk in den Fahrersitz fallen lässt und das Gaspedal durchdrückt, riskiert auch den Versicherungsschutz. Kommt es zum Unfall, tritt unter Umständen der Kaskoschutz außer Kraft, warnt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Zudem könne der Haftpflichtversicherer bis zu der Summe von 5000 Euro Regress fordern - das gelte auch für Fahrten unter Einfluss anderer Drogen.

Wie alkoholische Getränke gehören Verkleidungen zu den offensichtlichen Selbstverständlichkeiten der Narren und Jecken. Wer allein durch seine Kostümierung das Verkehrsgeschehen nur beschränkt wahrnehmen und darauf reagieren kann, sollte das Outfit vor Fahrtantritt ablegen. Sonst drohen laut dem ADAC 10 Euro Bußgeld. Einfache Pappnasen seien erlaubt, wenn sie nicht zu sehr ins Sichtfeld ragen. Ritterrüstungen oder Beduinenschleier gehören dagegen in den Kofferraum.

Auch wenn die Verkleidung längst auf dem Boden neben dem Bett liegt, ist Vorsicht geboten - und zwar vor Restalkohol im Blut: Wer gegen zwei Uhr nachts mit 1,5 Promille in die Federn fällt, kann selbst am nächsten Mittag mit 0,5 Promille noch fahruntüchtig sein. Denn der menschliche Körper baut Alkohol nur mit rund 0,1 Promille pro Stunde ab.

(tmn/nbe)
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