Sicherer Fahrradtransport TÜV empfiehlt Träger auf der Anhängerkupplung

Köln · Mit dem Wagen raus ins Grüne und dort eine große Runde radeln - für diesen Freizeitspaß muss ein Fahrradträger her.

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Foto: dpa, Emily Wabitsch

Der TÜV Rheinland empfiehlt Träger, die auf der Anhängerkupplung befestigt werden. Sie ließen sich einfacher mit Rädern beladen als Heckklappen- oder Dachträger. Das Risiko sei gering, den Wagen dabei zu verbeulen oder verkratzen. Außerdem machten sie einem Auto nicht so stark zu schaffen wie Heckklappenträger, die an der Kofferraumklappe befestigt werden und deren Scharniere belasten.

Trägeraufsätze für die Anhängerkupplung benötigen meist ein zusätzliches Kennzeichen sowie Rückleuchten, Bremslicht und Blinker, wenn sie Heckbeleuchtung des Fahrzeugs verdecken. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.

Dachträger haben laut dem TÜV Rheinland nicht nur den Nachteil, dass das Hochhieven der Räder je nach Fahrradgewicht und Dachhöhe recht mühsam sein kann. Sie beeinflussen auch das Fahrverhalten des Autos zum Beispiel in Kurven oder bei Seitenwind. Außerdem treiben die direkt im Fahrtwind positionierten Räder den Spritverbrauch in die Höhe.

GTÜ und TÜV Rheinland raten, mit Fahrradträgern am Wagen nie schneller als 130 km/h zu fahren und beim Beladen die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung beziehungsweise Dachlast einzuhalten.
Die entsprechenden Angaben finden sich der GTÜ zufolge in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Bei nachgerüsteten Anhängerkupplungen steht die Stützlast auch in den dazugehörigen Zulassungspapieren, in der Regel sind das 50 bis 75 Kilogramm.

(tmn/sgo/jco)
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