Erst prüfen, dann schrauben Tuning-Räder erfordern Änderungsabnahme

Köln · Breitere Gummis, schickere Felgen: Eindrucksvollere Räder gehören zu den beliebtesten Tuning-Maßnahmen beim Auto. Doch auch neue Rad/Reifen-Kombinationen erfordern eine Änderungsabnahme bei einer amtlichen Prüfstelle. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.

 Mit Tuning lässt sich ein Auto leicht verändern. Doch was bedeutet das für die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz?

Mit Tuning lässt sich ein Auto leicht verändern. Doch was bedeutet das für die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz?

Foto: dpa

Wer jedoch mit nicht zugelassenen Bauteilen im Verkehr erwischt wird, dem drohen hohe Folgekosten. Werden Veränderungen am Fahrzeug - wie eine Leistungssteigerung - nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen, erlösche die Betriebserlaubnis.

Wer dabei auf öffentlichen Straßen erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Er bekomme bei Unfällen auch Ärger mit der Versicherung, im Schadensfall könne sie Regress fordern.

Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland, rät Tuningfreunden dazu, sich bereits vor dem geplanten Umbau über legale Möglichkeiten zu informieren. Ansprechpartner seien Organisationen wie der TÜV.

Auch Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder der Prüforganisation KÜS helfen bei solchen Fragen weiter.

(dpa)
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